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Abtreibung: G-BA passt Vorgaben an

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an medizinische Einrichtungen angepasst, die ambulante Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Vorgaben für die Ausstattung und das vorzuhaltende Personal richteten sich zukünftig danach, ob eine Einrichtung Schwangerschaftsabbrüche ausschließlich medikamentös oder auch operativ durchführe, erklärte der G-BA. Studien zeigten, dass der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ein sicheres ambulantes Verfahren sei, das regelmäßig keine operative Intervention erfordere. Spezielle räumliche oder apparative Voraussetzungen seien deshalb im Gegensatz zu operativen Eingriffen nicht erforderlich.    

HK


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