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Personalbemessung

ÄPS-BÄK wird erprobt

Das Bundesgesundheitsministerium hat das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG beauftragt, das Ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) auf seine Praxistauglichkeit hin zu erproben. ÄPS-BÄK ist ein Kalkulationssystem zur Ermittlung des ärztlichen Personalbedarfs im Krankenhaus. Die Krankenhäuser, die im Rahmen einer Stichprobe ausgewählt wurden, sind zur Teilnahme an der Erprobung gesetzlich verpflichtet. Die Datenerhebung und die Befragung einer Fokusgruppe zu Erfahrungen mit der Anwendung von ÄPS-BÄK sollen bis Ende September stattfinden.     

HK


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