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Krankenhausreform

Ärztliche Weiterbildung angemessen berücksichtigen

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Marburger Bund (MB) haben gesetzliche Anpassungen gefordert, damit trotz der Konzentration von Versorgungsangeboten im Rahmen der Krankenhausreform eine reibungslose fachärztliche Weiterbildung gewährleistet werden kann. Die Planung auf Basis von Leistungsgruppen werde zwangsläufig zu einer stärkeren Zentralisierung weiterbildungsrelevanter Versorgungsinhalte führen, erklärte die BÄK. Daher seien verstärkte 

Kooperationen von Krankenhäusern untereinander sowie mit Praxen und Medizinischen Versorgungszentren unverzichtbar. Es brauche im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung pragmatische und unbürokratische Lösungen, um die Weiterbildung in der Regelweiterbildungszeit an mehreren Standorten absolvieren zu können, forderte der MB. Und zwar ohne ständig wechselnde Arbeitsverträge und unterschiedliche tarifliche Bedingungen. Jeder Kooperationsvertrag, den Krankenhäuser schließen, um die Qualitätsvoraussetzungen für die Erteilung von Leistungsgruppen zu erfüllen, müsse verpflichtend die Möglichkeit der Weiterbildungsrotation zwischen den Einrichtungen festlegen, so der MB.    

HK
 


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