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Aktuelles

Unterstützung: Aktuelle Lösung zur Berufshaftpflicht

Für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal, die in Quarantäne befindliche Kolleginnen und Kollegen vertreten, besteht ein Versicherungsschutz innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung der zu vertretenden Kollegen von der Deutschen Ärzteversicherung Allgemeine (DÄV). Ein solcher Versicherungsschutz gilt ebenso für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, beispielsweise bei medizinischer Beratung (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder Probenentnahmen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Service-Team der Deutschen Ärzteversicherung unter 0221 14823087 oder an: service(at)aerzteversicherung.de.    


Kontakt zur Pressestelle

Pressesprecherin: Sabine Schindler-Marlow
0211 / 4302 2010

stellv. Pressesprecherin: Heike Korzilius
0211 / 4302 2013

pressestelle(at)aekno.de