Vorlesen
Praktisches Jahr

Aufwandsentschädigung gesetzlich fixieren

Der Marburger Bund (MB) fordert, den Rechtsanspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) in der Approbationsordnung zu verankern. Auf diese Weise könne die Aufwandsentschädigung bundeseinheitlich gestaltet und sichergestellt werden, dass diese weder durch Sachleistungen ersetzt noch auf Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz angerechnet werden könne.    

bre


Kontakt zur Pressestelle

Pressesprecherin: Sabine Schindler-Marlow
0211 / 4302 2010

stellv. Pressesprecherin: Heike Korzilius
0211 / 4302 2013

pressestelle(at)aekno.de