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124. Deutscher Ärztetag

Corona-Pandemie und Suizidbeihilfe sind Schwerpunktthemen

Aktenordner mit Schriftzug Sterbehilfe und Gesetzparagraph
Im vergangenen Jahr kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. © nmann77/stock.adobe.com

Der 124. Deutsche Ärztetag wird nicht wie ursprünglich geplant in Rostock stattfinden, sondern pandemiebedingt auf zwei Tage verkürzt als reine Online-Veranstaltung ablaufen. Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages werden sich am 4. und 5. Mai insbesondere über die Lehren aus der Corona-Pandemie austauschen. Die vergangenen Monate hätten Stärken und Schwächen des Gesundheitssystems aufgedeckt. Mit Blick auf die Bundestagswahl wolle die Bundesärztekammer Schwachstellen aufdecken, Handlungsfelder benennen und der Politik konkrete Reformvorschläge unterbreiten, heißt es. In einem weiteren Schwerpunkt werden die Abgeordneten über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 zum assistierten Suizid beraten. Dabei soll es primär darum gehen, ob das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt eine Änderung der Musterberufsordnung erfordert, in der es in § 16 bislang heißt: „Ärztinnen und Ärzte […] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“. 
Die Eröffnungsveranstaltung sowie die Plenarsitzungen des 124. Deutschen Ärztetages werden live gestreamt. Interessierte können sich unter folgendem Link für die Übertragung anmelden:

www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/aerztetage-der-vorjahre/124-daet-2021-online

HK
 


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