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Die Einheitsversicherung löst keine Probleme, sondern bedroht die Gesundheitsversorgung

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein
Rudolf Henke, Präsident der Ärzekammer NordrheinFoto: Jochen Rolfes © Jochen Rolfes

Düsseldorf, 10.3.2018. Die zentralen Herausforderungen des Gesundheitswesens lassen sich nach Ansicht der Ärzte im Rheinland nicht durch die Einführung einer Einheitsversicherung lösen, wie sie seit Jahren unter dem Stichwort „Bürgerversicherung“ immer wieder im politischen Raum kursiert. „Stattdessen gefährdet sie die international beneidete Leistungsfähigkeit und Sicherheit des deutschen Gesundheitswesens für alle Patientinnen und Patienten“, heißt es in einer am Samstag, 10. März 2018 verabschiedeten Resolution der nordrheinischen Kammerversammlung.

Ein innovationsfähiges Gesundheitssystem brauche auch in Zukunft eine staatliche Gebührentaxe zur korrekten Bewertung der einzelnen, individuell erbrachten ärztlichen Leistungen. Den Partnern der neuen Großen Koalition sei darin zuzustimmen, „dass sowohl die ambulante Vergütung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die privatärztliche Gebührenordnung (GOÄ) reformiert werden müssen“. Hierzu wollen CDU/CSU und SPD eine wissenschaftliche Kommission einberufen, in der nach Meinung der Delegierten Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung mitreden sollen. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein: „An der Arbeit einer solchen Kommission muss auch der ärztliche Sachverstand beteiligt werden.“

Grundlage für die Reform der GOÄ muss nach Ansicht der rheinischen Ärzteschaft die Novelle von Ärzteschaft und Privater Krankenversicherung sein, die sich derzeit in der Abstimmung befindet.

Die Annahme, dass eine einheitliche Gebührenordnung mehr Ärzte in strukturschwache Gebiete locken könnte, halten die rheinischen Ärzte für verfehlt: Wichtiger für die Wahl des Praxisortes seien das soziale Umfeld für die Familie, berufliche Möglichkeiten für den Partner, Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten für Kinder, Verkehrsanbindung, digitale Infrastruktur und Freizeit- und Bildungsangebote.

Der Anteil der PKV-Versicherten liegt in Deutschland seit Jahren bei etwa zehn Prozent. Eine substanzielle Verkürzung von Wartezeiten für alle Versicherten, auch und gerade in Gegenden mit geringem Privatversichertenanteil, wäre bei einer Einheitsgebührenordnung nach Ansicht der rheinischen Ärzte daher ebenfalls nicht zu erwarten.

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9. Kammerversammlung am 10. März 2018 - Pressemitteilungen und Entschließungen im Wortlaut


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