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Ethikberatung

Im Beitrag „Mobile Ethikberatung – Indikation für eine palliative Sedierung zu Hause“, Rheinisches Ärzteblatt (Heft 3/2024), ist uns bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen. In der Beschreibung zu den rechtlichen Grundlagen haben wir uns mit Bezug zur Eröffnung eines straffreien Wegs einer Begleitung durch ärztlich assistierten Suizid irrtümlich auf den Bundesgerichtshof (2022) bezogen. Korrekt ist der Bezug zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der am 26. Februar 2020 die im § 217 Strafgesetzbuch festgeschriebene Regelung für nichtig erklärte, mit der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt worden war.    

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