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Psychotherapie

Honorarabsenkung nicht beanstandet

Das Bundesgesundheitsministerium hat die geplante Absenkung der Honorare für Psychologische Psychotherapeuten um 4,5 Prozent nicht beanstandet. Dafür gebe es keine rechtlichen Anhaltspunkte, zitierte das Deutsche Ärzteblatt am 2. Juni das Ministerium. Damit gilt der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses von Mitte März, der gegen die Stimmen der Ärzteseite gefällt wurde. Gegen die Honorarabsenkung hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung damals Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. „Wir gehen fest davon aus, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist“, sagte -deren Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Ein -Urteil steht noch aus.    

HK


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