Vorlesen

Krankenhausreform: Rechtsgutachten bewertet Vorschläge der Regierungskommission als nicht verfassungskonform

Krankenbett auf einem Klinikflur
© PeopleImages/istockphoto.com

Düsseldorf, 20.4.2023. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens, Bayerns und Schleswig-Holsteins kommt zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung der aktuell vorliegenden Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht mit der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes vereinbar sei. Es zeigt gleichzeitig aber auch Lösungsmöglichkeiten auf, wie sich eine Reform ohne Strukturvorgaben, die zu sehr in die Planungshoheit der Länder eingreifen, realisieren ließe. Das Rechtsgutachten wurde am 20. April in Berlin von den Gesundheitsministern vorgestellt.

Der Autor des Rechtsgutachtens, Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, kommt zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission die Planungsbefugnisse der Länder übermäßig beschneiden würde. Die Krankenhausplanung habe das Grundgesetz den Ländern zugewiesen. Auch wenn die Regierungskommission vordergründig Vergütungsvorgaben für die Krankenhäuser vorsehe, bei denen eine konkurrierende Bundeszuständigkeit berücksichtigt werden müsse, so komme diesen Vorgaben doch eine erhebliche Relevanz bei der Krankenhausplanung zu.
Bei der Vorstellung des rund 140 Seiten umfassenden Gutachtens hob Wollenschläger hervor: „Für die Krankenhausplanung müssen den Ländern kraft Verfassungsrechts eigenständige und umfangmäßig erhebliche Gestaltungsspielräume sowohl legislativer als auch administrativer Art verbleiben. Jede bundesrechtliche Regelung zur Krankenhausfinanzierung und -versorgung findet dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen trifft.“

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zeigte sich bei der Vorstellung des Rechtsgutachtens vorsichtig optimistisch, was das weitere Vorgehen bei der Krankenhausreform anbelangt: „Ich bin froh, dass Bundesminister Lauterbach zwischenzeitlich bereits angekündigt hat, keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission anzustreben, sondern zusammen mit den Ländern einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeiten will.  Auf dieser Grundlage werden wir nun unsere Gespräche fortsetzen.“ Er sieht das Gutachten auch als Bestätigung, mit der Umsetzung der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen fortzufahren. „Die dabei gewonnenen Erfahrungen werden wir in den weiteren Prozess mit dem Bund und den anderen Ländern für alle gewinnbringend einbringen“, so Laumann.

TG


Kontakt zur Pressestelle

Pressesprecherin: Sabine Schindler-Marlow
0211 / 4302 2010

stellv. Pressesprecherin: Heike Korzilius
0211 / 4302 2013

pressestelle(at)aekno.de