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6. Kammerversammlung

Krankenhausversorgung in der Region muss sichergestellt sein

Ärztin und Arzt im Krankenhaus
© MEV

Düsseldorf, 13.11.2021. Die wohnortnahe Grundversorgung sicherstellen und zugleich eine sinnvolle Spezialisierung fördern: Das ist das Ziel der Reform des Krankenhausplans, die das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in diesem Sommer auf den Weg gebracht hat und die die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein grundsätzlich befürwortet. Die Zahl der Betten hat damit als alleinige Planungsgröße ausgedient. In Zukunft werden überwiegend Leistungsgruppen und -bereiche geplant und an bestimmte Qualitätsvorgaben geknüpft.

„Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dass auch in Zukunft ein Krankenhaus der Grundversorgung innerhalb von 20 Autominuten für jeden Bürger erreichbar sein soll, denn das Krankenhaus ist unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge in unserem Land“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, heute bei der Kammerversammlung im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. „Das schließt eine sinnvolle Bildung von Behandlungsschwerpunkten und eine klarere Aufgabenverteilung nicht aus. Nicht jedes Krankenhaus muss alles machen, und nicht alles muss das Krankenhaus machen, vieles geht heute eben auch ambulant.“

Damit die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten erhal-ten bleibt, fordert die Kammerversammlung, die Krankenhausplanung am tatsächlichen Versorgungsbedarf zu orientieren und zu gewährleisten, dass für die Versorgung notwendige Krankenhäuser angemessen finanziert werden. Sie dürften nicht in wirtschaftliche Schieflage geraten, weil sie beispielsweise keine ertragsstarken Spezialoperationen anböten.

Wenn komplexe medizinische Leistungen in Zukunft überwiegend in spezialisierten Zentren erbracht werden sollen, hat dies nach Ansicht der Kammerversammlung auch Konsequenzen bei der Weiterbildung. Damit angehende Fachärztinnen und Fachärzte die gesamte Breite ihres Faches erlernen könnten, müssten Weiterbildungsverbünde von Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen und Praxen geschaffen werden.

ÄkNo


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