Düsseldorf, 26.6.2015.
Die KV Nordrhein ändert ihr Konzept zur Reform des Notfalldienstes. Die Vertreterversammlung hat am Freitag in Düsseldorf beschlossen, im allgemeinen ärztlichen Notfalldienst in Teilen eine Kooperation mit den Krankenhäusern zu ermöglichen. Der Vorstand soll einen entsprechenden Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) verhandeln. Weitere Informationen zur Vertreterversammlung stehen auf derHomepage der KV Nordrhein.