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Rheinische Ärzteschaft für Verbot von Tabakwerbung und Erhalt rauchfreier Kneipen in NRW

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Düsseldorf, 18. März 2017 (ÄkNo). Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf für ein Tabakwerbeverbot zu entscheiden. „Es ist dringend Zeit, Tabakreklame im öffentlichen Raum zu unterbinden, denn diese Reklame wirkt auch auf Kinder und Jugendliche ein“, heißt es in einer heute (Samstag, 18. März) gefassten Resolution.

Deutschland hatte sich bereits im Jahr 2003 verpflichtet, eine entsprechende EU-Richtlinie zur Tabakwerbung umzusetzen. Das von Gegnern einer solchen Regelung vorgetragene Argument, wonach der Gesetzgeber Werbung für legale Produkte nicht verbieten könne, überzeuge ihn jedenfalls nicht, sagte der Präsident der rheinischen Ärztekammer, Rudolf Henke.

An den künftigen Landtag von Nordrhein-Westfalen appellierten die rheinischen Delegierten, die heute in NRW geltenden Regeln zum Nichtraucherschutz – zum Beispiel in Kneipen und Restaurants – nicht anzutasten. „Krankheit und Tod infolge Passivrauchens sind kein Ausdruck von Freiheit, sondern von Unterwerfung und ein Signal der Gleichgültigkeit gegenüber fremder Gesundheit“, so die Kammerversammlung in ihrem Beschluss.

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Entschließungen der Kammerversammlung am 18. März 2017 im Wortlaut

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