Düsseldorf, 19.2.2026. Für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im ersten Trimenon haben sich Expertinnen aus Medizin, Recht und Ethik am 18.2.2026 im Rahmen des Online-Symposiums Update Ethik der Ärztekammer Nordrhein ausgesprochen. Unter dem Titel "Ärztliche Perspektiven zum Schwangerschaftsabbruch § 218 StGB" diskutierten die Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen unter anderem über die Folgen, die die derzeitige Rechtslage in Deutschland für die Versorgungssicherheit der betroffenen Frauen hat. Denn hierzulande gilt der Schwangerschaftsabbruch noch immer als rechtwidrig. Er bleibt aber unter Auflagen straffrei. Unter anderem müssen sich die Frauen vor einem Abbruch bei einer anerkannten Stelle beraten lassen. Schwangerschaftsabbrüche seien hierzulande primär noch immer im Strafrecht verortet und nicht selbstverständlicher Teil der Gesundheitsversorgung, kritisierten die Expertinnen einhellig. Es gebe trotz der Größenordnung der Eingriffe keine Bedarfsplanung und auch keine reguläre Erstattung der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Rechtswidrigkeit stigmatisiere sowohl die Schwangeren als auch die Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführten. All das führe zu Problemen in der Versorgung.
Dafür, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln, hatte sich im vergangenen Jahr auch eine überwältigende Mehrheit der Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig ausgesprochen. Die Beratungspflicht vor einem Abbruch sollte nach den Vorstellungen des Ärztetags aber beibehalten werden.
Die Entkriminalisierung und die dadurch bedingte gesellschaftliche Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen trügen dazu bei, die Versorgung der betroffenen Frauen sowie die Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu verbessern, hieß es in dem Beschluss. Er war federführend von Delegierten der Ärztekammer Nordrhein um Dr. Lydia Berendes erarbeitet worden. Berendes ist zugleich Mitglied im Vorstand der Kammer und Vorsitzende des Lenkungsausschusses § 218. Ziel sei es damals wie heute gewesen, das Grundrecht der Frau auf reproduktive Selbstbestimmung und das Grundrecht des Ungeborenen auf Leben in Einklang zu bringen, erklärte Berendes beim Kammersymposium. In die Debatte einbezogen werden müssten aber auch eine wirksame Prävention ungewollter Schwangerschaften beispielsweise durch den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und strukturelle Verbesserungen der Lebenssituation geborener Kinder, indem diese vor Armut, Gewalt und Missbrauch geschützt würden.
Dass das Thema die Ärzteschaft nach wie vor bewegt, belegte die Zahl von rund 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die das Symposium an den heimischen Bildschirmen verfolgten. Ein ausführlicher Bericht erscheint in der April-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts.
HK

