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Ärztlicher Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen

TI Finanzierung: Ärztlicher Beirat NRW fordert Nachverhandlungen

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Düsseldorf/Münster (ÄkNo/ÄKWL, 4. April 2018). Der ärztliche Beirat Telematik NRW fordert, die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband zur Einführung der Telematikinfrastruktur in Arztpraxen an die reale Marktsituation anzupassen. Eine solche Forderung wurde Ende März auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhoben. Aufgrund von Lieferengpässen sei, so der Beirat, schon heute vorauszusehen, dass das Ziel, alle Praxen bis zum 31.12.2018 an die Telematikinfrastruktur anzubinden, nicht gehalten werden kann. Der ärztliche Beirat setzt sich daher parallel für eine Verschiebung der Erstattungspauschalen der Finanzierungsvereinbarung um mindestens ein Quartal  – vom zweiten Quartal  2018 hin zum dritten Quartal 2018 – ein, beziehungsweise plädiert dafür, dass die Erstattung bereits bei der Bestellung der Komponenten erfolgt. Alternativ, so der Beirat, könne das Quartal der Bestellung als Erstattungsgrundlage genommen werden, wenn die Installation in einem der Folgequartale erfolge.

Die Vorsitzenden des Ärztlichen Beirats, Dr. Christiane Groß und Dr.Dr. Hans-Jürgen Bickmann, begründen: „Es kann nicht sein, dass aufgrund von Lieferengpässen seitens der Industrie, Verzögerungen bei der Installation der Geräte, oder aus anderen, von den Praxen nicht selbst zu verantwortenden Gründen, Ärztinnen und Ärzte um die ihnen zustehenden Erstattungspauschalen gebracht werden.“ Liefer- und Installationsengpässe, so die Vorsitzenden, führten dazu, dass die Inbetriebnahme nicht immer im Quartal der Bestellung erfolgen könne. Da die in der Finanzierungsvereinbarung festgelegten  Erstattungsbeiträge nach unten gestaffelt seien, könne es nach der bisherigen Regelung dazu kommen, dass eine Praxis zum hohen Preis Konnektor und Kartenterminals bestellt und im Installationsquartal dann nur die geringere Erstattung seitens der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erhält.

Nach dem E-Health-Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Anbindung an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) zu tragen. Unter Moderation des Schiedsamtes war im Mai vorigen Jahres eine Finanzierungsvereinbarung zustande gekommen. Es wurde damals verabredet, die Vereinbarung anzupassen, sollten sich die Preise für die technischen Komponenten nicht so entwickeln wie angenommen.


Der Ärztliche Beirat NRW begleitet den Aufbau der elektronischen Vernetzung des Gesundheitswesens und bringt den Sachverstand der kurativ tätigen Ärztinnen und Ärzte ein. Die sogenannte Telematik-Infrastruktur soll nach dem Willen des Gesetzgebers zum Beispiel Praxen, Krankenhäuser und Krankenkassen elektronisch vernetzen. Dem Beirat gehören neben Ärztinnen und Ärzten aus Praxis und Krankenhaus auch Zahnärzte, eine Vertreterin der Psychologischen Psychotherapeuten, Vertreter der Krankenhausträger und des NRW-Gesundheitsministeriums an. Die Geschäftsführung liegt bei der Ärztekammer Nordrhein.

Ärztlicher Beirat

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