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Übernahme der ambulanten Versorgung durch Kapitalinvestoren im Rheinland eindämmen

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Delegierte der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein, 24. November 2018. Foto: Jürgen Brenn

Düsseldorf, 24.11.2018. Die Ausbreitung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der Hand von kapitalgetriebenen Fremdinvestoren bedroht zunehmend die ambulante, flächendeckende medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. In manchen Regionen, besonders in Großstädten, Ballungsräumen und ländlichen, einkommensstarken Regionen, sind alle oder ein Großteil der Arztsitze einer Fachgruppe in der Hand desselben Konzerns.

Beispielsweise sind im Landesteil Nordrhein inzwischen 35,84 Prozent der nephrologischen Sitze in medizinischen Versorgungszentren angesiedelt, die sämtlich von Konzernen betrieben werden. Bei der Fachgruppe der Laborärzte sind über 80 Prozent der Sitze in medizinischen Versorgungszentren angesiedelt. Ein Unternehmen hält mit zwei Trägergesellschaften alleine 13,93 Prozent der Sitze.

Die rheinische Ärzteschaft warnte am Samstag, 24. November 2018 explizit davor, dass durch diese sich abzeichnende Monopolbildung die Wahlfreiheit für Patientinnen und Patienten eingeschränkt werden oder sogar verloren gehen könne. Dadurch werde es für die Patienten zunehmend schwerer, im Umkreis ihres Wohnortes Zugang zu einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung zu finden.

Außerdem berge der Einstieg kapitalstarker Fremdinvestoren in die gesundheitliche Versorgung die Gefahr, dass es zu einer Dominanz wirtschaftlicher Interessen gegenüber medizinischen Belangen kommen könne. Dies könne letztlich zu einem Verlust der ärztlichen Diagnose- und Therapiefreiheit führen – einem zentralen Merkmal der ärztlichen Berufsausübung. 

Die Kammerversammlung begrüßt, dass der Gesetzgeber im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Maßnahmen ergreifen will, um die voranschreitende Konzernbildung in der ambulanten Versorgung zu begrenzen.

Dies sei unbedingt erforderlich, um im Interesse der Patientinnen und Patienten den freiberuflichen Charakter der ambulanten ärztlichen Versorgung zu erhalten. Allerdings können die wenigen bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für sich genommen die kritischen Entwicklungen nicht eindämmen. Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber deswegen auf, weitere wirksame Regelungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Ausdrücklich begrüßt die rheinische Ärzteschaft die gestern im Bundesrat beschlossenen Regelungsvorschläge zur Eindämmung von Konzernstrukturen und Monopolisierung in der ambulanten Versorgung.

„Konzerne dürfen nicht länger die Möglichkeit haben, die Gründungseigenschaft von Krankenhäusern zu missbrauchen, um MVZ ohne fachlichen und regionalen Bezug zu einem Krankenhaus zu gründen“, fordern die rheinischen Ärzte in einem Antrag und führen weiter aus: „Konzerne dürfen nicht länger die Möglichkeit haben, MVZ mit einem auf wirtschaftlich attraktive Leistungen eingeengten Tätigkeitsspektrum zu betreiben.“

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, wünscht sich darüber hinaus mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten. „Es muss für Patienten nachvollziehbar sein, wer sie behandelt und wer die Gesellschafter eines MVZ sind, so Henke. „Ich fände es gut, wenn auf dem Briefkopf eines MVZ oder einer Homepage auch steht, wem das MVZ gehört.“

 

Die Empfehlungen der Delegierten basieren auf einem gemeinsamen Arbeitspapier der Ärztekammer Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, in dem die Auswirkungen der Beteiligung von Finanzinvestoren an der ambulanten ärztlichen Versorgung dargelegt und konkrete Regelungsvorschläge auf Ebene des SGB V formuliert sind. Auf Nachfrage senden wir Ihnen dieses Papier gerne zu.

ÄkNo

10. Kammerversammlung am 24. November 2018 - Pressemitteilungen und Entschließungen im Wortlaut

 

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