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Zulassungsbehörde

Warnung vor Kratom

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Patientinnen und Patienten vor der Anwendung von Kratom zu medizinischen Zwecken gewarnt. Das Mittel, das aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaumes gewonnen wird, sei in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, erklärte die Behörde Anfang Juli. Sicherheit und Wirksamkeit von Kratom seien bisher nicht ausreichend geprüft. Dem BfArM zufolge wird das Mittel im Internet als Pflanzenpräparat gegen Schmerzen, Entzündungen, Husten, Angst, Depressionen und weitere Krankheiten beworben. Tier- und Humanstudien deuteten jedoch darauf hin, dass Kratom schädliche neurologische Wirkungen haben und insbesondere Leber und Niere schädigen könnte.    

HK


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