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Ärztekammer Nordrhein

Weiterbildungsregister startet am 1. Oktober

Junge Ärztin und junger Arzt
© Westend 61/Fotolia

Düsseldorf, 26.9.2025. Um einen detaillierten Überblick über die Situation in der fachärztlichen Weiterbildung zu gewinnen, hat der Vorstand der Ärztekammer beschlossen, ein Weiterbildungsregister einzurichten. Wie die Kammer mitteilt, will man damit folgende Ziele erreichen:

  • Potenzielle Engpässe in der zukünftigen ärztlichen Versorgung in Nordrhein identifizieren und frühzeitige Handlungsmaßnahmen ableiten
  • Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zielgerichtet ansprechen, um sie für zukünftige Evaluationen der Weiterbildung zu motivieren
  • Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zielgerichtete Angebote unterbreiten, um die Qualität der Weiterbildung zu verbessern

Um sämtliche Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung kontinuierlich zu erfassen, schreibt die Ärztekammer Nordrhein alle Weiterbildungsbefugten an und bittet sie um Meldung. Diese Meldung soll zukünftig jeweils zum Stichtag 1. Oktober aktualisiert werden. Alle Befugten, die sich im Portal Meine ÄkNo registriert und somit eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, erhalten das Anschreiben zum Weiterbildungsregister per E-Mail. Alle anderen erhalten die Informationen per Brief. Sind zum Stichtag 1. Oktober keine Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigt, müssen die Weiterbilder eine sogenannte Nullmeldung abgeben. Diese Information wird der Kammer zufolge für statistische Zwecke benötigt.

Die Erfassung der Daten soll vollständig digital über das Mitgliederportal erfolgen. Bei gemeinsamen Befugnissen erhalten zwar alle Befugte je ein Anschreiben, nach Absprache untereinander kann ein Befugter die Meldung durchführen.

Folgende Daten werden für das Weiterbildungsregister benötigt:

  • EFN: (Einheitliche Fortbildungsnummer der Ärztin/ des Arztes in Weiterbildung)
  • Vor- und Nachname
  • Weiterbildungsziel (Facharzt, Schwerpunkt oder Zusatz-Weiterbildung)
  • Weiterbildungsjahr (sofern bekannt)
  • Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit?
  • Wochenarbeitszeit (<19; 19 - 38; <38).

Weitere Informationen finden sich im Mitgliederportal Meine ÄkNo.

ÄkNo


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