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Medizinische Fachangestellte

Zeichen der Wertschätzung - deutliches Gehaltsplus für MFA in drei Schritten ab 2021

Medizinische Fachangestellte hält Lösungsflasche
© Eberhard Hahne

Düsseldorf, 5.1.2021. Für Medizinische Fachangestellte (MFA) steigen die Gehälter ab Januar 2021 rückwirkend um sechs Prozent. Ab Anfang 2022 kommen weitere drei Prozent hinzu und in einer weiteren Stufe ab Januar 2023 weitere 2,6 Prozent. Darauf haben sich die Tarifparteien, die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) auf Arbeitnehmerseite sowie auf Arbeitnehmerseite der Verband medizinscher Fachberufe e.V. Anfang Dezember 2020 in Berlin geeinigt.

Der Vorsitzende der AAA Erik Bodendieck sagte zu dem Tarifabschluss: „Die Arztpraxen als ausbildende Betriebe bleiben mit der stufenweisen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wettbewerbsfähig. Bei der Suche nach jungen Menschen für die Ausbildung, ist die Vergütung ein wichtiges Kriterium.“ Die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe Hannelore König ergänzte: „Wir haben mit dem relativ hohen Tarifabschluss einen längst überfälligen Schritt getan, um den Abstand der MFA-Gehälter zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern zu verringern.“

Neben der linearen Gehaltssteigerung sind weitere Gehaltsstufen gestaffelt nach Berufsjahren eingeführt worden. Dazu König: „Substanziell ist die Einführung der neuen Stufen vom 17. bis zum 28. Berufsjahr. Denn die Kolleginnen und Kollegen mit dieser Berufserfahrung sind uns sowohl bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch bei der Ausbildung des Berufsnachwuchses sehr wichtig.“ Neben den Gehältern werden auch die Ausbildungsvergütungen in drei Schritten angehoben. Ab 2022 wird die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts angehoben. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Die Tarifparteien haben im Rahmen der Tarifverhandlungen auch einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit abgeschlossen. Dieser gilt ab Januar 2021 bis Ende Dezember 2021. Der Vertrag enthält unter anderem die Aufstockung zum Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoentgelts, den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie die Wiedereinstellung bei befristeten Arbeitsverträgen. Er ist somit an die Regelungen des öffentlichen Dienstes angelehnt.

Beide Tarifparteien werten den Abschluss als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung der Leistungen der Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung. Ziel sei es, die Abwanderung der ausgebildeten Fachkräfte in Richtung der Kliniken zu stoppen und den Gehaltsabstand zu Pflegefachkräften zu verringern. Die AAA sei sich der Herausforderungen für den ambulanten Bereich dabei sehr bewusst. Gemeinsam sollen die politischen Aktivitäten zur Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen analog den Kliniken intensiviert werden.

Die Tarifverträge für die Medizinischen Fachangestellten finden sich auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de/mfa/tarifvertraege.

MFA-Tarifverträge

bre


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