gehören als Mitglieder ein Arzt / eine Ärztin als Beauftragter / Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und eine/r Medizinische/r Fachangestellte/r (Arzthelfer / Arzthelferin) als Beauftragter [...] Berufsbildungsgesetz (BBiG)…...
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