an Weisungen nicht gebunden. Sie sind allein ihrem Gewissen und ihrer fachlichen Überzeugung verantwortlich. § 4 Zusammensetzung, Ehrenamt (1) Mitglieder der Gutachterkommission sind Ärztinnen und Ärzte [...] erforderliche berufliche…...
gehören als Mitglieder ein Arzt / eine Ärztin als Beauftragter / Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und eine/r Medizinische/r Fachangestellte/r (Arzthelfer / Arzthelferin) als Beauftragter [...] Berufsbildungsgesetz (BBiG)…...