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Allgemein

Ist der Patient entscheidungsunfähig und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so kann die Notwendigkeit zur Bestellung eines Betreuers oder zu einer Unterbringung oder Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen bestehen.

Um eine Hilfestellung bei der Einleitung eines Verfahrens zur Einrichtung einer Betreuung oder Anordnung einer Unterbringung oder freiheitsentziehender Maßnahmen zu geben, sind nunmehr Formulare mit entsprechenden Erläuterungen unter den nachfolgenden Verlinkungen eingestellt worden.

Diese Formulare richten sich an Ärzte. Sie sind in Abstimmung mit dem Justizministerium NRW verfasst worden. Mit Hilfe dieser Formulare können Ärzte die Anordnung einer vorläufigen rechtlichen Betreuung anregen, um eine ärztliche Versorgung vorzunehmen. Weiterhin erleichtern die Formulare zur Erteilung eines ärztlichen Zeugnisses den Rechtsverkehr mit den Gerichten. Es werden mit diesen Formularen die Informationen abgefragt, die zur Bestellung eines Betreuers, zur Unterbringung und zur Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen erforderlich sind.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht erhalten Sie durch die Broschüre "Was Sie über das Betreuungsrecht wissen sollten " auf der Homepage des  Justizministeriums NRW.


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Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Betreuers

Dieses Formular  soll es Ihnen ermöglichen, bei Bedarf die Bestellung eines Betreuers für einen  erkrankten Menschen bei dem zuständigen Gericht anzuregen. In erster Linie ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt, sprich seinen Lebensmittelpunkt hat. In Eilfällen ist gleichzeitig auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das – dringende -  Bedürfnis für die sofortige Bestellung eines Betreuers ergibt.  Das Formular gibt  Ihnen Hinweise, welche Informationen das Gericht benötigt, damit es seiner  Aufgabe gerecht werden kann, im Einzelfall zu überprüfen, ob die Voraussetzungen  für die Bestellung eines Betreuers vorliegen.

§ 1896 BGB nennt vier Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung:

  1. Psychische Krankheit bzw. körperliche oder geistige oder seelische Behinderung, Abs. 1.
  2. Fehlende Fähigkeit des Betroffenen aufgrund der Krankheit bzw. Behinderung einzelne oder die Gesamtheit seiner Angelegenheiten zu besorgen, Abs. 2.
  3. Fehlende Möglichkeit, die betroffenen Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten, den der Betroffene selbst bevollmächtigt hat, oder durch andere Hilfen ohne Bestellung eines gesetzlichen Vertreters ebenso gut besorgen zu lassen, Abs. 2.
  4. Gegen den Willen des Betroffenen darf eine Betreuerbestellung nur erfolgen, wenn seine freie Willensbestimmung aufgehoben ist, Abs. 1a.

Ärztliches Zeugnis zur Bestellung eines Betreuers  

Dieses Formular ist für Ärzte gedacht, die Aussagen zur Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers für einen erkrankten Patienten machen können und sollte dem Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Betreuers beigefügt werden. 

In dringlichen Fällen kann mit Hilfe eines solchen, sorgfältig ausgefüllten  Zeugnisses die vorläufige Bestellung eines Betreuers erfolgen. In den übrigen Fällen gibt es dem Gericht wertvolle Hinweise, ob begründeter Anlass besteht, eine Betreuerbestellung zu überprüfen und ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben.

  Ärztliches Zeugnis zur Bestellung eines Betreuerin bzw. eines Betreuers (9,50 KB)


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Ärztliches Zeugnis zur Bestellung eines Betreuers und zur Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen

Dieses Formular ist für Ärzte gedacht, deren Patienten bereits in einer Einrichtung leben, z.B. einem Seniorenheim leben, für die aber noch kein Betreuer bestellt bzw. Bevollmächtigter vorhanden ist. Werden diese Patienten freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1906 Absatz 4 BGB – etwa Verwendung eines Bettgitters, Anlegen eines Bauchgurtes, Verwendung eines Therapietisches -  unterworfen, über die sie nicht mehr selbst entscheiden können, müssen der Betreuer bzw. der Bevollmächtigte eine gerichtliche Genehmigung für diese freiheitsentziehenden Maßnahmen beantragen, § 1906 Absatz 2 BGB.

Dieses  Zeugnis kann dann dem Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Betreuers beigefügt werden, um dem  Gericht die Bestellung eines Betreuers und gleichzeitig die Genehmigung der Anordnung der freiheitsentziehenden Maßnahmen durch den Betreuer zu  ermöglichen.

  Ärztliches Zeugnis zur Bestellung eines Betreuers und zur Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen (12,11 KB)


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Ärztliches Zeugnis zur Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen 

Dieses Formular ist für Ärzte von Patienten, für die bereits ein Betreuer bestellt bzw. ein Bevollmächtigter vorhanden ist und die bereits in einer Einrichtung leben, gedacht. Werden in Bezug auf solche  Patienten freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Absatz 4 BGB – etwa Verwendung eines Bettgitters, Anlegen eines Bauchgurtes, Verwendung eines Therapietisches -  notwendig, darf der Betreuer bzw. der Bevollmächtigte sie  anordnen, wenn der Betreute nicht selbst mehr einwilligungsfähig und Betreuer bzw. Bevollmächtigter zu Entscheidungen über eine Freiheitsentziehung berechtigt sind. Der Betreuer benötigt allerdings die - nachträgliche - Genehmigung des Gerichts. Eine solche kann nur  erfolgen, wenn unter anderem ein ärztliches Zeugnis die Notwendigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahmen bescheinigt.

Das ärztliche Zeugnis sollte daher dem Antrag des Betreuers beigefügt  werden. 

 Ärztliches Zeugnis zur Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen (10,19 KB)


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Ärztliches Zeugnis zur Bestellung eines Betreuers und zur Unterbringung mit Freiheitsentzug 

Dieses Muster ist  für Ärzte konzipiert. Sie können damit für einen Patienten, für den weder ein Betreuer noch ein Bevollmächtigter für den Bereich der Unterbringung und der Gesundheitsfürsorge vorhanden ist,  die eilige Bestellung eines vorläufigen Betreuers und die gleichzeitige unverzügliche Unterbringung dieses Patienten gegen seinen Willen mit Freiheitsentzug in einer Klinik anregen. Ein Patient kann untergebracht werden, wenn er an einer psychischen Krankheit bzw. geistigen oder seelischen Behinderung leidet und es infolgedessen nötig ist, eine akute Eigengefahr abzuwenden bzw. eine dringliche ärztliche  Behandlung zu ermöglichen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach Betreuungsrecht regelt der § 1906 BGB.

In Eilfällen kann mit Hilfe eines solchen, sorgfältig ausgefüllten ärztlichen  Zeugnisses eine vorläufige Betreuerbestellung sowie eine gleichzeitige Unterbringungsgenehmigung durch das Gericht erteilt werden.

Ärztliches Zeugnis zur Bestellung eines Betreuers und zur Unterbringung mit Freiheitsentzug (12,65 KB


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Ärztliches Zeugnis zur Erforderlichkeit der unverzüglichen Unterbringung eines Betreuten

Dieses Muster ist  für Ärzte konzipiert, deren - unter Betreuung stehender - Patient unverzüglich gegen seinen Willen mit Freiheitsentzug in einer Klinik untergebracht werden muss.  Ein Patient kann untergebracht werden, wenn er an einer psychischen Krankheit bzw. geistigen oder seelischen Behinderung leidet und es infolgedessen nötig ist, eine akute Eigengefahr abzuwenden bzw. eine dringliche ärztliche  Behandlung zu ermöglichen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach Betreuungsrecht regelt der § 1906 BGB.

In Eilfällen kann mit Hilfe eines solchen, sorgfältig ausgefüllten ärztlichen  Zeugnisses eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung durch das Gericht erteilt werden.

Ist weder ein Betreuer noch ein Bevollmächtigter für den Bereich der Unterbringung und der Gesundheitsfürsorge für den Patienten vorhanden, müsste das Ärztliche Zeugnis zur Bestellung eines Betreuers und zur Unterbringung mit Freiheitsentzug ausgefüllt und dem zuständigen Gericht überreicht  werden.

 Ärztliches Zeugnis zur Erforderlichkeit der unverzüglichen Unterbringung eines Betreuten (9,84 KB)


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Vorsorgevollmacht

Durch die Erteilung  einer Vorsorgevollmacht kann eine geschäftsfähige Person für den Fall, dass sie krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln  kann, eine andere Person bevollmächtigen, bestimmte Angelegenheiten für sie zu regeln. 

Vorsorgevollmacht