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Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing
zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Das "Certificate of good standing" ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufes. Sie bestätigt auch, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Das Certificate of good standing wird von der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf oder Köln ausgestellt. Dort ist auch der Antrag zu stellen. Welche Bezirksregierung für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Tätigkeitsort ab. Die Bezirksregierungen benötigen für die Bearbeitung des Antrags weitere Unterlagen. Bitte beachten Sie dafür die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten der Bezirksregierungen.
Die für Sie zuständige Bezirksregierung benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrags eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", die von der Ärztekammer Nordrhein ausgestellt wird. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in deutscher Sprache erstellt und ist drei Monate gültig. Bitte stellen dafür einen formlosen Antrag.
Düsseldorf
Merkblatt: Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bezirksregierung Düsseldorf
Köln
Informationsseite zur Unbedenktlichkeitsbescheinigung (Bezirksregierung Köln)
Antrag auf Ausstellung einer Unbedenktlichkeitsbescheinigung (Bezirksregierung Köln)
Straffreiheitserklärung (Bezirksregierung Köln)
Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt die Ärztekammer Nordrhein ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart OB (zur Vorlage bei einer Behörde). Dieses erhalten Sie beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Das polizeiliche Führungszeugnis ist vom Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt direkt an die Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses bis zu drei Wochen dauern kann.
Für Ärztinnen und Ärzte, die aus einem europäischen Heimatland stammen, wird ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Die Dauer der Ausstellung liegt zwischen sechs und acht Wochen. Wir bitten darum, von Sachstandsabfragen vor Ablauf von sechs Wochen nach Antragsstellung abzusehen.
Für ehemalige Kammermitglieder, die für den Zeitraum ihrer Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Nordrhein eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.