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Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing


zur Arbeitsaufnahme im Ausland

  • Allgemeines zum Certificate of good standing

    Das "Certificate of good standing" ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufes. Sie bestätigt auch, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.

    Das Certificate of good standing wird von der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf oder Köln ausgestellt. Dort ist auch der Antrag zu stellen. Welche Bezirksregierung für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Tätigkeitsort ab. Die Bezirksregierungen benötigen für die Bearbeitung des Antrags weitere Unterlagen. Bitte beachten Sie dafür die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten der Bezirksregierungen.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Bezirksregierung

    Die für Sie zuständige Bezirksregierung benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrags eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", die von der Ärztekammer Nordrhein ausgestellt wird. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in deutscher Sprache erstellt und ist drei Monate gültig. Bitte stellen dafür einen formlosen Antrag.

  • Anträge und Informationen der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln
  • Polizeiliches Führungszeugnis

    Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt die Ärztekammer Nordrhein ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart OB (zur Vorlage bei einer Behörde). Dieses erhalten Sie beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Das polizeiliche Führungszeugnis ist vom Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt direkt an die Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses bis zu drei Wochen dauern kann.

    Für Ärztinnen und Ärzte, die aus einem europäischen Heimatland stammen, wird ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Die Dauer der Ausstellung liegt zwischen sechs und acht Wochen. Wir bitten darum, von Sachstandsabfragen vor Ablauf von sechs Wochen nach Antragsstellung abzusehen.

  • Gebühren

    Für ehemalige Kammermitglieder, die für den Zeitraum ihrer Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Nordrhein eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.

    Für  aktuelle Kammermitglieder ist die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gebührenfrei.

Den Antrag richten Sie bitte an:

Ärztekammer Nordrhein

Rechtsabteilung / Alexandra Drusch-Christ

Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf

alexandra.drusch-christ(at)aekno.de

0211 / 4302 2351

0211 / 4302 2359


 

Kontoverbindung

Ärztekammer Nordrhein
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
IBAN: DE89 3006 0601 0001 1452 90
BIC: DAAEDEDDXXX

Verwendungszweck „Unbedenklichkeitsbescheinigung und Name, Vorname des  Antragstellers“