Fortbildungspunktekonto
(nur für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein)
Achtung - Hier ändert sich demnächst etwas - Achtung
Zum 31. Dezember 2025 wird der Service für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein eingestellt, über die Homepage der Ärztekammer Nordrhein auf ihr Fortbildungspunktekonto zugreifen zu können.
Ab 1. Januar 2026 können Mitglieder ausschließlich über das Mitgliederportal "meine ÄkNo" auf ihr Punktekonto zugreifen.
Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt, sich bereits im Vorfeld dieser Umstellung einen Zugang zum Mitgliederportal "meine ÄkNo" zu erstellen, falls dieser noch nicht vorhanden ist.
Um Ihren Punktekontostand abfragen zu können, benötigen Sie
- Ihre Arztnummer / Mitgliedsnummer (nicht lebenslange Arztnummer)
- Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)
Hintergrund
Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber sowohl Vertragsärzte als auch Fachärzte im Krankenhaus zum Nachweis der fachlichen Fortbildung verpflichtet. Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte und angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes nach § 95d SGB V müssen in einem Fünf-Jahreszeitraum 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben und diese gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Ohne Nachweis drohen für die Ärztinnen und Ärzte finanzielle Einbußen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsabteilung unter
E-Mail: punktekonto(at)aekno.de
Tel.: 0211 / 4302-2251, -2253 bis -2256
Fax: 0211 / 4302 2259