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Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen vom 8. Dezember 2020


gültig ab 1. August 2021

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag

Gehaltstarifvertrag

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung


Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen / Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V., Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum, wird folgender Änderungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen vom 08.12.2020 abgeschlossen:

§ 14 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

§ 14 Teilzeitarbeit

(4) Die von Teilzeitkräften geleistete Mehrarbeit ist zu vergüten. Ein Überstundenzuschlag fällt an, sobald die mit der Teilzeitbeschäftigen vereinbarte individuelle wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird.


Inkrafttreten

Dieser Änderungstarifvertrag tritt am 01.08.2021 in Kraft.

Berlin, den 02.07.2021