Fortbildungen für MFA
Beruf mit Perspektive: Attraktive Fortbildungen für MFA
Mehr Zufriedenheit im Job, interessante neue Aufgabenfelder, gute Argumente für eine höhere Vergütung – mit speziell zugeschnittenen Fortbildungen können Medizinische Fachangestellte (MFA) frischen Wind in ihre Arbeit bringen. Und auch Praxischefs, die ihre Mitarbeiterinnen zu Fortbildungen motivieren, profitieren gleich mehrfach.
Aktuell können MFA allein bei Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen
- 14 Spezialisierungen im medizinischen Bereich,
- der Fortbildung zur nicht-ärztlichen Praxisassistentin,
- der Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung sowie
absolvieren.
Einen ersten Überblick über die einzelnen Kurse und deren Inhalte geben die 24-seitige Broschüre „Weiter geht’s – fortbilden und durchstarten“ sowie die Internetseite www.fortbildung-mfa.de.
Umfangreiches Kursangebot in Nordrhein
Erste Anlaufstelle für fortbildungsinteressierte MFA und Praxischefs ist im Rheinland die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein.
Alle Informationen zu den Kursen der Akademie sowie aktuelle Termine und Ankündigungen finden Sie unter
www.akademie-nordrhein.de/
Derzeit bietet die Akademie folgende Kurse an:
Fördermöglichkeiten
- Für die Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin / zum Fachwirt können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen
www.aufstiegs-bafoeg.info - oder sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben.
Informationen zum Weiterbildungsstipendium erteilt Jennifer Verwey 0211 / 4302-2407, jennifer.verwey(at)aekno.de
Die Sprechzeiten sind von Montag bis Freitag, von 09:00 bis 12:00 Uhr. Weitere Informationen - Mitglieder des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. erhalten auf Anfrage eine Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr des Fachwirt/in-Lehrgangs.
Kontakt
Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein
Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf
Alle Kurse im Überblick: www.akademie-nordrhein.de/kursangebot/kursuebersicht-nach-themen/fortbildungen-fuer-mfa
Förderung durch das Land NRW
Das Land NRW beteiligt sich an den Ausgaben von Hausarztpraxen in förderungsfähigen Gemeinden, die den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichen PraxisassistentInnen im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) finanzieren, durch eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
Den Antrag muss der Praxisinhaber direkt bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Die Antragstellung und -bewilligung müssen vor Beginn der Fortbildung vorliegen.
Nähere Informationen und das Antragsformular und die Liste der förderungsfähigen Gemeinden