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Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin / zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung


Auf Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 18. Mai 2020 nach § 79 Abs. 4 S. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) erlässt die Ärztekammer Nordrhein als die nach § 71 Abs. 6 BBiG zuständige Stelle gemäß § 54 Abs. 1 S. 1 folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung. Sie ist am 1. Mai 2010 in Kraft getreten, zuletzt geändert am 18. Mai 2020, in Kraft getreten am 1. Dezember 2020.

Präambel
Erster Abschnitt Fortbildung mit Prüfung
Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Fortbildungsprüfung
Dritter Abschnitt Prüfungsausschuss
Vierter Abschnitt Durchführung der Fortbildungsprüfung
Fünfter Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
Sechster Abschnitt Wiederholungsprüfung
Siebter Abschnitt Schlussbestimmungen

Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin / zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung

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