• Hände halten sich fest
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Erstmalige Anmeldung bei einer deutschen Ärztekammer


Voraussetzungen für die Anmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein

  • Die ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in Nordrhein liegt vor.

und

  • Der ärztliche Beruf wird im Landesteil Nordrhein (Regierungsbezirk Köln und Düsseldorf) ausgeübt. Wird der ärztliche Beruf nicht ausgeübt, liegt der gewöhnliche Wohnort im Landesteil Nordrhein.

Erstanmeldung


Die Erstanmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein muss persönlich erfolgen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Ärztekammer Nordrhein darum, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Das gilt sowohl für die Erstanmeldung in einer Kreisstelle als auch in der Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf.

Meldepflicht

Eine Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer Nordrhein liegt dann vor, wenn die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Approbationsurkunde beziehungsweise der Berufserlaubnis muss eine Anmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein persönlich erfolgen. Das schreibt das Heilberufsgesetz NRW sowie die Meldeordnung der Ärztekammer Nordrhein vor.

Bei Ihrer persönlichen Anmeldung in Ihrer Kreisstelle oder dem Servicepoint in der Hauptstelle erhalten Sie einen Arztausweis. Ebenfalls geben wir Ihnen weitere wichtige Informationen zur Ärztekammer Nordrhein in Form eines Begrüßungsordners mit.


Checkliste für Ihre Anmeldung

Bitte beachten Sie vor Ihrer persönlichen Anmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein folgende Punkte, die Sie auf die benötigten Unterlagen bei der Anmeldung hinweist.

  • Meldebogen ausfüllen und Ausdrucken
    Der Meldebogen ist im Vorfeld auszufüllen. Hierfür nutzen Sie bitte die elektronische Meldebogenplattform der Ärztekammern. Nachdem Sie den Meldebogen vollständig ausgefüllt haben, drucken Sie diesen bitte für Ihre persönliche Anmeldung aus.
  • Termin vereinbaren
    Die „erstmalige Anmeldung“ bei einer deutschen Ärztekammer erfolgt immer persönlich. Bitte melden Sie sich für die persönliche Anmeldung bei der zuständigen Kreisstelle der Ärztekammer Nordrhein in deren Bereich der ärztliche Beruf ausgeübt wird. Wird der Beruf nicht ausgeübt, richtet sich die Zuständigkeit der Kreisstelle nach dem Wohnort.
    Um Wartezeiten zu vermeinden, bittet die Ärztekammer Nordrhein darum, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Das gilt sowohl für die Erstanmeldung in einer Kreisstelle als auch in der Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf.

Kreisstellenverzeichnis


Checkliste - Unterlagen, die zur Anmeldung im Original mitzubringen sind

  • gültiger Personalausweis / Reisepass (ersatzweise Aufenthaltstitel) - im Original
  • Meldebogen der Ärztekammer Nordrhein - im Original
  • Approbationsurkunde / Berufserlaubnis - im Original
  • gegebenenfalls akademische Grade / Titel* - im Original
Hinweis: Fremdsprachliche akademische Grade können erst in Ihren Meldedaten vermerkt werden, wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen und geprüft wurden.
Titeländerung


Weitere Hinweise zur Anmeldung

  • Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Approbation

    Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Approbation können bei den Bezirksregierungen in Köln beziehungsweise in Düsseldorf die ärztliche Approbation oder eine Berufserlaubnis gemäß § 10 der Bundesärzteordnung beantragen.

    § 10 Bundesärzteordnung

    Bezirksregierungen in Nordrhein und Westfalen-Lippe

  • Elektronischer Arztausweis light

    Der elektronische Arztausweis light kann bei der zuständigen Kreisstelle, dem Servicepoint im Haus der Ärzteschaft oder über das Portal "Meine ÄkNo" beantragt werden. Für die Ausstellung wird benötig:

    • ein Passfoto und
    • gültiger Personalausweis (beidseitig) oder Reisepass

    Bei Verlust des Arztausweises, ist eine umgehende Meldung an die zuständige Kreisstelle erforderlich.
     

    Servicepoint Mitgliederbetreuung im Haus der Ärzteschaft,
    Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf

    Ansprechpartnerinen:

    Verena Wirsen, 0211 / 4302 2561, verena.wirsen(at)aekno.de
    Heike Goertz, 0211 / 4302 2562, heike.goertz(at)aekno.de

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 8.30 – 13.00 Uhr
    Mittwoch 13.30 – 17.00 Uhr


    Kreisstellenverzeichnis

    meineÄkNo

  • Kammerbeitrag

    Die Ärztekammer finanziert die ihr nach dem Heilberufsgesetz NRW zugewiesenen Aufgaben überwiegend durch Kammerbeiträge der Mitglieder. Die Höhe der Beiträge wird durch die Beitragsordnung bestimmt, die von der Kammerversammlung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde erlassen wird. Die Einstufung erfolgt im Rahmen einer Selbstveranlagung mit der Nachweispflicht der ärztlichen Einkünfte. Vordrucke hierfür gehen Ihnen einmal jährlich zu. Die Betragssätze sind seit 1991 stabil.

    Informationen zur Beitragsordnung

  • Mitgliedschaft im Versorgungswerk

    Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein sind grundsätzlich auch Pflichtmitglieder bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Ansprechpartner des Versorgungswerkes, die auf den Internetseiten der Nordrheinischen Ärzteversorgung in der Rubrik "Ansprechpartner" zu finden sind.

    Informationen zur Befreiung von der Angestelltenversicherungspflicht finden Sie auf der Homepage der Nordrheinischen Ärzteversorgung in der Rubrik "Wissenswertes".

    Nordrheinische Ärzteversorgung

  • Hinweise zum Datenschutz

Servicepoint Mitgliederbetreuung

im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf

Ansprechpartnerinnen:
Verena Wirsen, 0211 / 4302 2561,
verena.wirsen(at)aekno.de
Heike Goertz, 0211 / 4302 2562,
heike.goertz(at)aekno.de


Öffnungszeiten

Montag – Freitag 8.30 – 13.00 Uhr
Mittwoch 13.30 – 17.00 Uhr