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Gewaltprävention

Ärzte setzen sich für Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen ein

16.07.2019 Seite 7
RAE Ausgabe 8/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2019

Seite 7

Die rheinische Ärzteschaft hat bei der gemeinsamen öffentlichen Sitzung von fünf Landtagsausschüssen im Juni eine sichere Rechtsgrundlage für den interkollegialen Ärzteaustausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gefordert. Auch die Kommunikation mit anderen Berufsgruppen solle weiter gestärkt werden. „Wirksamer Kinderschutz darf nicht daran scheitern, dass der behandelnde Arzt von wichtigen Vorbefunden nichts weiß“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein.
Er sprach sich für den Vorschlag der sogenannten Bosbach­Kommission aus, Kindern in NRW mehr Sicherheit zu gewährleisten. Als Beispiel für einen erfolgreichen Ärzteaustausch nannte er das vorbildliche Projekt „Riskid“ der Duisburger Kinderärztinnen und -ärzte.
Zur Vermeidung von Kindesmisshandlungen arbeitet man dort seit 2012 mit einem örtlichen, elektronisch gestützten Frühwarnsystem. Henke ermutigte die Landesregierung weiter, sich für eine Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes einzusetzen.    

vl