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Prävention

KBV und Kassen einigen sich auf Übergangsfrist bei Check-up 35

09.05.2019 Seite 7
RAE Ausgabe 6/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2019

Seite 7

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben sich im April auf eine Übergangsfrist bei der reformierten Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene verständigt. Für alle gesetzlich Versicherten, bei denen der letzte Check-up im Jahr 2017 stattgefunden hat, ist die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30. September möglich.

Seit dem 1. April 2019 haben Patienten ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre Anspruch auf die Check-up-Untersuchung. Patienten zwischen 18 und 35 Jahren haben Anspruch auf einen einmaligen Check-up. Die KV Nordrhein begrüßt die Einigung, mit der KBV und GKV auf den Unmut reagiert hätten. „Wir hätten uns eine solche Übergangslösung natürlich früher gewünscht und gerne früher kommuniziert, aber offenbar ist das Ausmaß der durch die Neuregelung entstandenen Probleme erst mit Verspätung in Berlin angekommen“, sagt Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

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