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Weiterbildung

Einheitliche Facharztweiterbildung im gesamten Bundesgebiet

27.02.2020 Seite 6
RAE Ausgabe 3/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2020

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Auf ihrer Sitzung am 14. Februar 1970 verabschiedeten die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein eine neue Weiterbildungsordnung (WBO). Dies berichtete das Rheinische Ärzteblatt in der Ausgabe vom 8. März 1970. Der Beschluss fiel nach „mehrstündiger sachlicher Debatte“. Die WBO wurde in die nordrheinische Berufsordnung integriert. Die Vorlage für die WBO ging auf einen Beschluss des Deutschen Ärztetages 1968 in Wiesbaden zurück. Durch das Votum in Nordrhein „ist nunmehr im gesamten Bereich der Bundesrepublik die Weiterbildungsordnung als neue ‚Facharztweiterbildungsregelung‘ verabschiedet worden.“
Zum Preis von 42 DM konnten Ärztinnen und Ärzte seit Anfang 1969 ein gelbes Blinklicht mit der Aufschrift „Arzt Notfalleinsatz“ als Dachaufsatz über den Deutschen Ärzte-Verlag erwerben. Grundlage war § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) aus dem Jahr 1969. Ärzte, die im Einsatz zur Hilfeleistung in Notfällen waren, konnten das Blinklicht per Magnet auf dem Autodach anbringen. Das gelbe Blinklicht gab den Ärzten keine Sonderrechte im Verkehr, es sollte „aber andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, daß der Arzt zu einer Unfallstelle oder zu einem Schwerkranken unterwegs ist und ihm dadurch Erleichterung im Straßenverkehr verschaffen“, wie das Rheinische Ärzteblatt in der gleichen Ausgabe informierte. Der Ärzteverlag bot den Dachaufsatz in einer 6- und einer 12-Volt-Ausführung an, je nachdem, mit welcher Spannung der Zigarettenanzünder des Wagens ausgestattet war. Die entsprechende Regelung findet sich immer noch in der StVZO.    

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