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Approbationsordnung

Gemischte Reaktionen auf Arbeitsentwurf

27.02.2020 Seite 10
RAE Ausgabe 3/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2020

Seite 10

Knapp drei Jahre nach Verabschiedung des Masterplans Medizinstudium 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Arbeitsentwurf für die neue Approbationsordnung vorgestellt und Verbände um ihre Stellungnahmen gebeten. Der Medizinische Fakultätentag begrüßt die „zukünftige Kompetenzorientierung des Medizinstudiums und insbesondere die explizitere Verankerung der Themen Digitalisierung, Wissenschaftskompetenz und Patientensicherheit“. Allerdings widerspreche die Möglichkeit der Verkürzung des Medizinstudiums auf fünf Jahre im Rahmen der „Innovationsklausel“ diesen Zielen. Die Studienzeitverkürzung sieht der Gesetzentwurf über eine Reduzierung der Zeiten des Praktischen Jahres unter bestimmten Voraussetzungen oder über wissenschaftliche Projektarbeit vor.

Auch die Bundesärztekammer und der Marburger Bund (MB) stehen der geplanten Innovationsklausel kritisch gegenüber. Der MB bezeichnet diese als „getarnte Verdichtung des Studieninhalts“, was das „Risiko von steigenden Burnout-Raten im Medizinstudium“ berge. Auch die „Privilegierung des Fachs Allgemeinmedizin“ kritisiert der MB scharf. „Das ambulante Pflichtquartal im Praktischen Jahr ist eine Farce“, sagt der Vorsitzende des Sprecherrates der Medizinstudierenden im MB, Philipp Schiller. Dagegen begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) die „longitudinale Verankerung der Allgemeinmedizin im gesamten Studium“. Diese sei aus didaktischen, inhaltlichen und versorgungsrelevanten Gründen sinnvoll. Der Verband sprach sich allerdings für eine geringere Zahl von Blockpraktika in allgemeinmedizinischen Lehrpraxen aus. Die DEGAM hält sechs Wochen für ausreichend. Im Gesetzentwurf sind acht Wochen vorgesehen.    

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