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Arzneimittelkommission

Leitfaden „Biosimilars“ aktualisiert

18.02.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 3/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2021

Seite 9

Eine ausführliche Beratung der Patienten bei der Umstellung auf ein Biosimilar kann Nocebo-Effekten vorbeugen. © goodluz/stock.adobe.com

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat ihren Leitfaden „Biosimilars“ aktualisiert. Die Arzneimittelexperten berichten darin über den aktuellen Erkenntnisstand und geben Empfehlungen zum Einsatz von Biosimilars im Praxisalltag. Umfassende Informationen zu Biosimilars sollten die evidenzbasierte, zweckmäßige Therapieentscheidung der Ärztinnen und Ärzte unterstützen, und zwar unabhängig von den Interessen der pharmazeutischen Industrie, erklärte die AkdÄ Ende Januar anlässlich der Veröffentlichung des Leitfadens. 

Biosimilars seien seit über 13 Jahren in der Europäischen Union verfügbar und hätten sich in dieser Zeit als vergleichbare therapeutische Alternativen etabliert, teilte die AkdÄ mit. So sei auch das Spektrum der zugelassenen Biosimilars seit der 1. Auflage des Leitfadens im August 2017 stetig gewachsen. Inzwischen seien 52 Biosimilars zu 16 verschiedenen Wirkstoffen in Deutschland verfügbar. Der Leitfaden ist online abrufbar unter: https://www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/LF/Biosimilars/ 

HK