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Pflegepersonal

Seit 1. Februar gelten neue Untergrenzen

18.02.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 3/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2021

Seite 9

Seit dem 1. Februar gelten in den Krankenhäusern wieder die Pflegepersonaluntergrenzen. Sie waren 2020 wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt worden. Außerdem sind Mindestvorgaben für die Allgemeine Chirurgie, die Innere Medizin, Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin neu eingeführt worden. Das hat der GKV-Spitzenverband mitgeteilt. Bereits seit 2019 beziehungsweise 2020 gilt eine Mindestpersonalausstattung in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie sowie in der Herzchirurgie, der Neurologie, der neurologischen Frührehabilitation und in den neurologischen Schlaganfalleinheiten.

Pflegepersonaluntergrenzen seien absolute Mindestgrenzen, um Patientengefährdung zu vermeiden und das Pflegepersonal vor Überforderung zu schützen, erklärten die Kassen. Sie räumten zugleich ein, dass unter Pandemie-Bedingungen Verstöße gegen die Vorgaben nicht sanktioniert würden.
Die massive Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen sei angesichts der Corona-Pandemie ein „absolut unverständliches Signal“, kritisierte die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Gerade in diesen Zeiten benötigten die Krankenhäuser maximale Flexibilität beim Personaleinsatz. Die Untergrenzen müssten auch 2021 in Gänze ausgesetzt werden, forderte deren Hauptgeschäftsführer Georg Baum.     

HK