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IQN

Neues Newsletter-Angebot

18.07.2025 Seite 8
RAE Ausgabe 8/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2025

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Das Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) bietet seit wenigen Wochen einen neuen Service an. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können ab sofort einen kostenlosen Newsletter abonnieren. Dazu ist eine Registrierung über die Homepage des IQN www.iqn.de nötig. Das IQN informiert die Abonnenten über geplante Fortbildungsangebote und weitere Aktivitäten des Instituts.

Auch die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) bietet nicht nur für ihren direkten Mitgliederkreis weitere kostenlose Newsletter an. Sie können jeweils über die Homepage bestellt werden. Monatlich informiert die ÄkNo mit „Kammer kompakt“ sämtliche Kammermitglieder, die eine E-Mail-Adresse bei der ÄkNo angegeben haben, über aktuelle Kammer-Themen, weist auf ausgewählte Artikel im Rheinischen Ärzteblatt hin und gibt Terminhinweise. Das Formular zur Anmeldung bei „Kammer kompakt“ finden Interessierte auf der Startseite der Homepage www.aekno.de. Der Newsletter „Amtliche Bekanntmachungen“ wird an Interessierte versendet, wenn die ÄkNo eine oder mehrere neue Amtliche Bekanntmachungen auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. Die Abonnenten bleiben so über die offiziellen Mitteilungen der ÄkNo automatisch auf dem Laufenden. Das Anmeldeformular findet sich auf www.aekno.de/bekanntmachungen. Auch die Ärztliche Stelle Radiologie Nuklearmedizin und Strahlentherapie verschickt in unregelmäßigen Abständen Updates beispielsweise zu Verordnungsänderungen oder anderen fachlichen Neuerungen. Dieser Newsletter kann ebenfalls kostenfrei abonniert werden unter www.aekno.de/aerzte/qualitaetssicherung/radiologie. Jeder verschickte Newsletter verfügt am Ende über einen Link, mit dessen Hilfe das Abonnement jederzeit beendet werden kann.

Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail­Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.    

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