Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Mindestmengen für bestimmte Operationsverfahren sorgen weiter für einen Konzentrationsprozess bei den berechtigten Krankenhäusern. So ist nach einer aktuellen Übersicht der AOK seit dem Jahr 2023 die Zahl der Kliniken, an denen Pankreas-Operationen durchgeführt werden dürfen, um knapp ein Drittel gesunken. Anstelle von 327 Krankenhäusern im Jahr 2025 werden im Jahr 2026 noch 286 Standorte zur Durchführung dieses komplexen Eingriffs berechtigt sein. Grund dafür sei vor allem die seit Anfang 2025 geltende Anhebung der Mindestmenge von 15 auf 20 Eingriffe pro Jahr.
Deutlich weniger Standorte sind künftig auch zur Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen berechtigt. Der Rückgang bei der Zahl der zugelassenen Standorte sei insbesondere eine Folge der in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzten Krankenhausreform mit verbindlichen Qualitätsvorgaben für bestimmte Leistungen. 55 der 71 Standorte, die aus der Versorgung ausscheiden, liegen in Nordrhein-Westfalen. Auch bei der Versorgung von Frühgeborenen mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm oder bei Brustkrebs-Operationen werde die Zahl der berechtigten Krankenhäuser im Jahr 2026 weiter rückläufig sein.
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