Künftig können Menschen mit einer durch psychotrope Substanzen verursachten Abhängigkeitserkrankung bis zu zwölf statt wie bisher zehn ambulante Sitzungen Psychotherapie in Anspruch nehmen, um eine Suchtmittelfreiheit zu erreichen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ende August mitgeteilt. Weitere zwölf Behandlungsstunden sind möglich, wenn eine Suchtmittelfreiheit zwar noch nicht erreicht, aber ein realistisches Therapieziel ist, dessen Erreichen mit konkreten therapeutischen Schritten vereinbart ist. Damit sollen Psychotherapeuten flexibler auf den individuellen Bedarf der Patienten eingehen können. www.g-ba.de
jf