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Behandlungsfehler

Zahl der Begutachtungsanträge nahezu unverändert

17.09.2025 Seite 9
RAE Ausgabe 10/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2025

Seite 9

Die Zahl der 2024 bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingegangenen Anträge zur Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist im Vergleich zum Vorjahr um ein Prozent von 7.529 auf 7.607 gestiegen. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) Mitte September mitgeteilt. Nach Angaben der BÄK wurden im vergangenen Jahr 4.163 Fälle entschieden. In 1.134 Fällen haben die ärztlichen und juristischen Gutachter einen Behandlungsfehler festgestellt. In 928 dieser Fälle waren ein Behandlungsfehler oder eine mangelnde Risikoaufklärung ursächlich für einen Gesundheitsschaden. Einen schweren Dauerschaden erlitten 119 Patienten, 70 starben. Zu den Fachgebieten, die am häufigsten von Behandlungsfehlervorwürfen betroffen sind, gehören im Krankenhaus Orthopädie und Unfallchirurgie, Innere Medizin und Allgemeinchirurgie. Im ambulanten Bereich sind Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemeinmedizin und Augenheilkunde am häufigsten betroffen. Zu den häufigsten fehlbehandelten Krankheiten zählten 2024 in den Praxen bösartige Neubildungen der Brustdrüse, Unterarmfrakturen sowie Frakturen im Bereich des Handgelenkes und der Hand. Im Krankenhaus waren es Femurfrakturen, Schulter- und Oberarm-Frakturen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Ziel der Statistik sei es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Fehlerursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und Qualitätssicherung zu nutzen, erklärte die BÄK.     

HK