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Telematikinfrastruktur

eHBA der Generation 2.0 ersetzen

14.08.2025 Seite 8
RAE Ausgabe 9/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2025

Auf der Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises ist in der rechten oberen Ecke unter dem CE-Zeichen die Kartengeneration vermerkt. Hier im Bild: G 2.1. © bre

Aus Sicherheitsgründen dürfen ab dem 1. Januar 2026 keine elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 mehr verwendet werden. Das hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt. Die bisherigen eHBA 2.0 müssen bis Ende 2025 gegen eHBA der Generation 2.1 getauscht werden, deren Verschlüsselung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt, den Austausch der Karten zeitnah zu erledigen, um die Dienste, die einen eHBA benötigen, auch ab 1. Januar 2026 nutzen zu können. Die „alten eHBA“ werden zum 31. Dezember 2025 automatisch gesperrt. Von dem Austausch sind eHBA der Anbieter D-Trust (Bundesdruckerei-Gruppe) sowie medisign betroffen. Karten der Anbieter T-Systems und SHC+CARE verfügen bereits über die geforderte Verschlüsselungstechnik. Betroffene erhalten von den Anbietern eine E-Mail, in der die Vorgehensweise für den Kartentausch detailliert beschrieben wird. Ob der eHBA ausgetauscht werden muss, kann anhand eines Vermerks auf der Rückseite des eHBA unter dem CE-Zeichen geprüft werden.    

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