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Gesundheits- und Sozialpolitik

In der Versorgung angekommen

14.08.2025 Seite 18
RAE Ausgabe 9/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2025

Seite 18

Noch kommen sie vor allem im Krankenhaus zum Einsatz. Doch es ist bereits abzusehen, dass Physician Assistants künftig auch Ärztinnen und Ärzte bei der teamorientierten ambulanten Versorgung unterstützen werden. © Amparo Garcia/istockphoto.com

Physician Assistants stellen keine exotische Randgruppe mehr dar. In den Krankenhäusern sind sie schon der Normalfall, und auch in der ambulanten Versorgung finden sie mittlerweile zunehmend ihren Platz. Eine berufsrechtliche Regelung steht allerdings noch aus.
 
von Thomas Gerst

Noch sind sie eine zahlenmäßig kleine Gruppe unter den rund sechs Millionen Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen. Seit der Einführung des Studiengangs im Jahr 2005 an einer ersten Fachhochschule haben rund 1.800 Physician Assistants in Deutschland das Bachelorstudium abgeschlossen (Stand 2024). Weitaus höher ist aktuell allerdings die Zahl der Studierenden in diesem Fach, und es gibt Prognosen, dass die Zahl der Physician Assistants bis zum Jahr 2030 auf mehr als 30.000 anwachsen wird. Mittlerweile hat sich die Zahl der Hochschulen, sei es in staatlicher oder privater Trägerschaft, die den Studiengang Physician Assistant anbieten, deutlich erhöht. Der Bachelor-Studiengang kann inzwischen in Deutschland an 26 Hochschulen mit insgesamt 42 Standorten absolviert werden. Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es aktuell an den staatlichen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen. Bei den privaten Anbietern liegen die Studiengebühren zwischen 450 und 750 Euro monatlich.
 
Auf Unterstützung angewiesen

Die Absolventen des Studiengangs Physician Assistant treffen auf einen wachsenden Arbeitsmarkt – nicht zuletzt eine Folge des zunehmenden Ärztemangels sowohl im stationären wie auch im ambulanten Bereich. Gab es zunächst innerhalb der Ärzteschaft noch starke Vorbehalte gegen die Einführung eines neuen Assistenzberufs, da eine Substituierung ärztlicher Tätigkeiten durch den Physician Assistant befürchtet wurde, so hat sich immer mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass man zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung zunehmend darauf angewiesen sein wird, die Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen auf entsprechend qualifizierte Fachkräfte zu nutzen.
 
Allerdings fehlt bisher noch ein berufsrechtlicher Rahmen mit Vorgaben zu einheitlichen Ausbildungsinhalten für Physician Assistants. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesärztekammer (BÄK) im April 2025 unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Physician Assistants (DGPA) das Positionspapier „Physician Assistants – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen“ vorgelegt. Es komme jetzt darauf an, „die Debatte über Definition und Rolle dieses Berufsbildes in unserem Gesundheitswesen im Austausch aller Beteiligten weiterzuführen und zu guten Ergebnissen im Sinne der Patientinnen und Patienten zu bringen“, betonte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Vorstellung des Positionspapiers. Dieses solle als orientierender Handlungsrahmen sowohl für die Hochschulen als auch für die Praxis der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung dienen.
 
Positionspapier der BÄK

Die DGPA sieht in dem Papier einen praxisorientierten Leitfaden für die Integration von Physician Assistants im deutschen Gesundheitswesen. Es schaffe verbindliche Zugangsvoraussetzungen zum Bachelor-Studium Physician Assistant und gebe einheitliche und praxisnahe Curricula für primär- und sekundärqualifizierte Studierende vor. Auch wenn das BÄK-Positionspapier keine berufsrechtliche Vorgabe darstellt, kann es nach Einschätzung des DGPA als Grundlage für die künftigen Entwicklungen des Berufsbilds dienen. Seine Bindewirkung zeigte sich beispielsweise schon darin, dass die Fernuniversität „International University“ mit Verweis auf das Positionspapier bis auf Weiteres keine neuen Bewerber mehr zum Bachelor-Fernstudiengang Physician Assistant zulässt. Denn ein solches Fernstudium sollen die Aufsichtsbehörden der Fachhochschulen nach den Vorgaben im Positionspapier nicht mehr anerkennen.
 
Auch die Ärztekammer Nordrhein sieht – gerade angesichts des Ärztemangels und sofern das Delegationsprinzip zum Tragen kommt – die positiven Aspekte beim Einsatz von Physician Assistants. Zwingend erforderlich sei allerdings – wie bei anderen Gesundheitsberufen – eine berufsrechtliche Regelung mit bundesweit einheitlichen Aus- und Fortbildungsinhalten. Sollte es dazu kommen, erwartet die Ärztekammer Nordrhein, dass ihr in geeigneter Weise ein qualitätssicherndes Mitwirkungs- oder Mitprüfungsrecht zugestanden wird. Bis es aber soweit ist, werden wohl die in dem BÄK-Positionspapier genannten Studienvoraussetzungen, Studieninhalte und zu vermittelnden Kompetenzen einen als weitgehend verbindlich erachteten Rahmen für die weitere Entwicklung des Berufsbilds vorgeben. Demnach ist neben dem sechssemestrigen Bachelorstudium auf der Grundlage einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem von 17 aufgeführten Gesundheitsberufen nunmehr auch ein grundständiges oder primärqualifizierendes Studium vorgesehen. Dieses soll in einem zusätzlichen Semester Basiskenntnisse über Medizin und Versorgungsstrukturen vermitteln. Neben Art und Umfang der Ausbildungs- und Prüfungsinhalte beschreibt das Positionspapier in einem Stufenmodell die Aufgaben, die von Physician Assistants nach Abschluss des Studiums übernommen werden könnten. Während die Hochschulen dafür verantwortlich sein sollen, die in dem BÄK-Positionspapier genannten Grund- und erweiterten Kompetenzen im Rahmen der Bachelor­studiums zu vermitteln und zu prüfen, können spezielle Kompetenzen nach Abschluss des Studiums durch gezielte praktische Berufserfahrung oder zusätzliche Fortbildungen weiterentwickelt werden. Deutlich wird in dem Positionspapier darauf hingewiesen, dass die dort aufgeführten speziellen Kompetenzen als exemplarische Aufzählung und nicht als abschließend zu verstehen seien. „Das letztendliche Ausmaß der Delegation bestimmt die ärztliche Person (Auswahl-, Anleitungs-, Überwachungspflicht), wobei die Übernahme- und Durchführungsverantwortung von dem/der Physician Assistant getragen wird“, heißt es dort.
 
Breites Einsatzspektrum


Ausgehend davon ist das Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für Physician Assistants groß, und das gilt insbesondere für Krankenhäuser, wo sie bisher vorzugsweise zum Einsatz kommen. Das zeigt auch ein Blick auf die bei der Bundesagentur für Arbeit abrufbaren Stellenangebote. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass rund 90 Prozent der Physician Assistants in einem Krankenhaus beschäftigt sind. Die laut den Stellenangeboten im Krankenhaus zu übernehmenden Aufgaben sind breit gestreut. Erwartet wird beispielsweise Unterstützung des Ärztlichen Dienstes bei der Übernahme delegierbarer ärztlicher Tätigkeiten (Durchführung von Blutentnahmen, Legen von nasalen Magensonden und Venenverweil­kanülen), Mitwirkung bei der Erstellung von Diagnosen, inklusive der DRG-Kodierung, und Behandlungsplänen sowie bei komplexen Untersuchungen, (Vor-)Bewertung und Dokumentation von Befunden, Überwachung ärztlich eingeleiteter Therapien, Mitwirkung bei Eingriffen und Notfallbehandlungen, Kommunikation und Informationsweitergabe an Sozialdienst, Ärzte, Pflegekräfte sowie Patienten und Angehörige.
 
Für die Krankenhäuser bietet der Einsatz von Physician Assistants den Vorteil, dass diese sich dauerhaft in die speziellen Aufgaben einer Abteilung einarbeiten können, wohingegen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in der Regel nach einem halben Jahr die Abteilung wechseln. Auch lassen sich die beim Einsatz von Physician Assistants im Krankenhaus entstehenden Personalkosten in einem Fallpauschalensystem besser abbilden als derzeit noch in der ambulanten medizinischen Versorgung. Überschneidungen gibt es in den operativen Fächern mit dem Tätigkeitsbereich der operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten; Physician Assistants können jedoch aufgrund ihres breiter angelegten Studiums deutlich mehr delegierbare ärztliche Aufgaben im Krankenhaus übernehmen.
 
Zunehmend auch in Arztpraxen

Zunehmend entwickelt sich aber auch in der ambulanten medizinischen Versorgung ein Arbeitsmarkt für Physician Assistants, insbesondere als Folge des bestehenden oder bald zu erwartenden Ärztemangels. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stehen ihrem verstärkten Einsatz in Arztpraxen inzwischen positiv gegenüber, könnte dies doch künftig ein wichtiger Baustein sein, wenn es um die Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung geht. Aus der KV Nordrhein heißt es, dass sie den Einsatz von Physician Assistants ausdrücklich begrüße, da dies eine sinnvolle Ergänzung in kooperativen Praxisformen darstelle. Entscheidend sei eine klare ärztliche Verantwortung und die sinnvolle Integration in bestehende Praxisstrukturen. Über die Zahl der in nordrheinischen Praxen beschäftigten Physician Assistants liegen der KV Nordrhein keine genauen Angaben vor. Von den 300 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die sich 2024 an einer KV-Umfrage zu dem neuen Berufsbild beteiligten, gaben 58 an, eine oder einen Physician Assistant in ihrer Praxis beziehungsweise ihrem MVZ zu beschäftigen. Die Umfrage habe gezeigt, dass Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein dem neuen Assistenzberuf gegenüber grundsätzlich sehr aufgeschlossen sind – insbesondere Praxen, die bereits fachgruppenübergreifend zusammenarbeiten. Mit dem gerade vor dem Start stehenden Evaluierungsprojekt „Physician Assistants in Nordrhein“ will die KV Aufschluss darüber erhalten, wie sich deren Einsatz auf die Praxisabläufe auswirken kann. Diesbezüglich erhofft man sich, dass bei Übernahme von Routineaufgaben in der Patientenversorgung durch Physician Assistants für Ärztinnen und Ärzte mehr Zeit bleibt, sich intensiver um schwerkranke Patientinnen und Patienten zu kümmern.
 
Ein Knackpunkt beim künftigen Einsatz von Physician Assistants in der kassenärztlichen Versorgung wird sein, wie deren Refinanzierung ermöglicht werden kann. Aktuell gibt es für Physician Assistants keine speziellen Abrechnungsmöglichen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, das heißt, deren Gehalt wird wie das der anderen Praxisangestellten individuell ausgehandelt. Hier sollen im Zuge der Evaluierung in Nordrhein Vorschläge erarbeitet werden – etwa in Form eines Teampraxiszuschlags. Auch solle geprüft werden, ob und inwieweit es in Praxen infolge des Einsatzes eines Physician Assistants zu einer Leistungsausweitung kommt. Zumindest bisher ist keine Arztpraxis mit einem angestellten Physician Assistant aufgrund einer Leistungsausweitung in der Plausibilitätsprüfung auffällig geworden.
 
Studie will Nutzen klären

Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse darüber, welcher Nutzen vom Einsatz der Physician Assistants in der hausärztlichen Versorgung zu erwarten ist, sind von dem gerade angelaufenen Forschungsprojekt „PAAM – Physician Assistants meet Allgemeinmedizin“ zu erwarten, finanziert mit Mitteln aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesauschusses. In einer randomisierten kontrollierten Studie unter der Federführung des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen wird 24 Hausarztpraxen in unterversorgten Regionen Westfalens und Schleswig-Holsteins ein Physician Assistant zugeteilt. Über einen Zeitraum von 18 Monaten soll untersucht werden, wie sich bestimmte Parameter, beispielsweise die Rate der Notaufnahmen, die Patientenzufriedenheit, die Inanspruchnahme von Fachärzten, die Impfrate oder Wartezeit in der Praxis, im Vergleich zu Kontrollpraxen ohne Physician Assistant entwickeln. Ausgangspunkt ist auch hier die Überzeugung, dass neue Versorgungsformen notwendig sind, um weiterhin flächendeckend qualitativ hochwertige ärztliche Leistungen sicherstellen zu können.