Vorlesen
Fortbildung

Neue Verordnung – neue Formulare

17.02.2026 Seite 8
RAE Ausgabe 3/2026

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2026

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Anfang des Jahres 2026 trat die neue „Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte“ in Kraft. Die Verordnung findet sich, wie zahlreiche andere Rechtsgrundlagen, die für Ärztinnen und Ärzte wichtig sind, auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) in der Rubrik „Ärzte“ und der Unterrubrik „Rechtsgrundlagen“. Die neue Fortbildungsordnung bringt einige Neuerungen mit sich, vor allem für die Veranstalter von Seminaren und Kursen, die von der ÄkNo anerkannt werden sollen. Neben verschärften Regelungen zum Sponsoring von Veranstaltungen haben sich auch einige Begrifflichkeiten geändert, sodass nicht mehr von „Veranstaltern“ sondern von „Anbieterinnen und Anbietern“ die Rede ist. Entsprechend sind die Seiten auf der Homepage rund um das Anerkennungsverfahren von Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert worden (www.aekno.de/fortbildung/anbieter). Sämtliche Dokumente und elektronisch ausfüllbare Formulare für die Beantragung der Anerkennung, abzugebende Erklärungen sowie Erläuterungen und Mustervorlagen sind an die neue Fortbildungsordnung angepasst worden. Sie stehen den Anbieterinnen und Anbietern zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer zu Verfügung. Sie sind geordnet nach den Kategorien, der eine Fortbildung zuzuordnen ist.

Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.    

bre