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Informationen zur Anerkennung der Weiterbildungszeiten ausländischer Ärztinnen und Ärzte im Rahmen eines Stipendiums oder eines anderen Förderprogramms


Merkblatt der Bundesärztekammer

Erläuterung

Die ärztliche Weiterbildung in Deutschland genießt international einen hervorragenden Ruf. Eine Reihe von Ländern sendet deshalb Ärztinnen und Ärzte zur Weiterbildung nach Deutschland und fördert dies mit eigenen Stipendien oder Förderprogrammen. 

Um Missverständnissen über die Anforderungen an eine Weiterbildung in Deutschland und möglichen Problemen, die daraus entstehen können, entgegenzuwirken, hat die Bundesärztekammer zur Information für die Stipendiaten ein „Merkblatt zur Anerkennung der Weiterbildungszeiten ausländischer Ärztinnen und Ärzte im Rahmen eines Stipendiums oder eines anderen Förderprogramms“ erarbeitet. Darin werden die formalen und fachlichen Grundvoraussetzungen zusammengefasst, die eine Weiterbildung in Deutschland erfüllen muss.

BÄK

In Deutschland wird die Weiterbildung in den einzelnen Bundesländern in der Weiterbildungsordnung inhaltlich geregelt. Aus weiterbildungsrechtlicher Sicht sind dabei folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mit der Weiterbildung kann erst nach der ärztlichen Approbation oder der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs begonnen werden.
  • Die Weiterbildung ist hauptberuflich und grundsätzlich ganztägig und unter Anleitung eines zur Weiterbildung Befugten zu absolvieren.
  • Dies beinhaltet die Beteiligung an allen ärztlichen Tätigkeiten in der Patientenversorgung in dem Bereich, in dem die Weiterbildung erfolgt, einschließlich der Teilnahme an den erforderlichen Bereitschaftsdiensten.
  • Diese und die nachfolgenden Anforderungen sind in einem Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
  • Aushändigung eines Weiterbildungsplans einschließlich des individuellen zeitlichen Tätigkeitsumfanges. Die Weiterbildung ist fortlaufend zu dokumentieren und über ihren Fortgang sind Jahresgespräche mit dem Weiterbilder zu führen.
  • Ebenso ist ein qualifiziertes Weiterbildungszeugnis nebst Eignungsvermerk des Weiterbilders von diesem auszuhändigen.
  • Ärztliche Weiterbildung erfolgt im Rahmen einer angemessen vergüteten ärztlichen Berufstätigkeit. Als angemessen gilt eine Vergütung, die sich am Ergebnis tarifvertraglicher Regelungen für Ärzte orientiert und z. B. auch über Regierungsstipendien oder Drittmittel aufgebracht werden kann.
  • Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit besteht die Verpflichtung, sich gegen Haftpflichtansprüche zu versichern (Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung).

Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte werden gebeten, sich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit mit ihrer Ärztekammer zur Beratung und zur Klärung offener Fragen in Verbindung zu setzen.

Hinweis

Wünschenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass in den Krankenhausabteilungen, in denen die Tätigkeit aufgenommen wird, der Stipendiat in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der anderen Weiterzubildenden beschäftigt wird.

Merkblatt zum Herunterladen  

Stand: 11.04.2014, Quelle: Bundesärztekammer