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Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C


vom 1. Oktober 2005 in der Fassung vom 1. April 2017

AllgemeinesParagraphenteilGebiete, Facharzt-, SchwerpunktkompetenzenZusatz-Weiterbildungen

Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
  • der ärztlichen Begutachtung
  • den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
  • der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
  • psychosomatischen Grundlagen
  • der interdisziplinären Zusammenarbeit
  • der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
  • der Aufklärung und der Befunddokumentation
  • labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
  • medizinischen Notfallsituationen
  • den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
  • der Durchführung von Impfungen
  • der allgemeinen Schmerztherapie
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
  • der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
  • den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
  • gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
  • geschlechtsspezifischen Aspekten in Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation
  • den Strukturen des Gesundheitswesens