Vorlesen

Antworten auf häufige Fragen zu den Kammerwahlen


Wo kann ich meinen Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen?

Im Portal "meine ÄkNo" oder in den Kreis- und Bezirksstellen in der Zeit von Freitag 1.03. bis Donnerstag 14.03.2019, werktags von 9 bis 16 Uhr.

www.meineaekno.de

Kreisstellen

Wieviele Unterstützer benötige ich für meinen Wahlvorschlag?

Für die Wahl zur Kammerversammlung benötigen Sie mindestens 40 Unterstützer.

Für die Wahl zum Kreisstellenvorstand benötigen Sie die doppelte Zahl als Unterstützer wie Vorstandsmitglieder im jeweiligen Kreisstellenvorstand vertreten sind, also 14, 18 oder 22 Unterstützer.

Kann ich als Einzelperson kandidieren?

Ja, eine Kandidatur als Einzelperson ist möglich. Auch bei einer Einzelkandidatur müssen 40 Unterstützer für die Wahl zur Kammerversammlung und 14, 18 oder 22 Unterstützer für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen gefunden werden.

Wieviele Listen kann ich unterstützen?

Es ist die Unterstützung nur eines Wahlvorschlages bei der Wahl zur Kammerversammlung und eines Wahlvorschlages für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen möglich. Sollten Sie zwei oder mehr Listen pro Wahl unterstützen, sind alle Ihre Stimmen ungültig.

Wo gebe ich meinen Wahlvorschlag ab?

Für die zur Kammerversammlung in der Bezirksstelle Düsseldorf oder der Bezirksstelle Köln der Ärztekammer Nordrhein.

 Bezirksstelle  DüsseldorfBezirksstelle Köln

Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf

Sedanstr. 10 - 16, 50668 Köln

Für die Kreisstellenvorstandswahl bei der zuständigen Kreisstelle.

Kreisstellen

Wird die Wahlwerbung an die Privat- oder die Dienstadresse gesendet?

Nach Vorgabe des Heilberufsgesetzes NRW erfolgt die Zusendung von Wahlwerbung grundsätzlich an die private Anschrift. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich die Wahlwerbung an die Dienstadresse senden zu lassen. Dieses müssen Sie schriftlich gegenüber der Ärztekammer Nordrhein erklären. Bürokratiearm können Sie hierfür auch das Portal „meine ÄkNo“ verwenden.

www.meineaekno.de

­ 

Bis wann muss ich beim WWF-Verlag die Wahlanzeigen gebucht haben?

Die verbindliche Buchung der Anzeige (unter Angabe der gewünschten Größe) muss bis spätestens 8. April 2019 beim WWF-Verlag schriftlich vorliegen.

Kontakt: WWF-Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 1831, 48257 Greven

02571 / 937631, Faxnummer 02571 / 937655

verlag(at)wwf-medien.de Stichwort: Wahlanzeige

Veröffentlichung von Wahlanzeigen im Rheinischen Ärzteblatt (Juni 2019) (26,77 KB) 

Preisliste für Wahlanzeigen (86,15 KB) 

Wo melde ich mich, wenn ich die Wahlunterlagen gar nicht oder nicht vollständig erhalten habe?

In diesem Fall melden Sie sich bitte bei der zuständigen Bezirksstelle und/oder der Kreisstelle.

  Kreisstellen und Bezirksstellen

Sie können sich auch bei den Ansprechpartnerinnen in der Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein melden.

Ansprechpartnerinnen für die Kammerwahlen

Wann und wo erfahre ich das Wahlergebnis?

Das vorläufige Wahlergebnis wird unmittelbar nach Beendigung der Auszählung auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht.

Ansprechpartnerinnen zu den Kammerwahlen 2019

Leitung Kammerwahlen:

Christa Schalk 0211 / 4302 2110

Aggi Schneider 0211 / 4302 2102

Kammerversammlungswahl:

Aggi Schneider 0211 / 4302 2102

Alexandra Langer-Brudek 0211 / 4302 2121

Kreisstellenwahl:

Ivonne Hüsken 0211 / 4302 2101

Jennifer Mohr 0211 / 4302 2111

kammerwahlen(at)aekno.de