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Pressestatement der Kreisstelle Wesel der Ärztekammer Nordrhein

Kreisvorstand der Ärztekammer Kreis Wesel sieht die Grippeimpfung durch die Apotheke kritisch

Dinslaken, 17. Juli 2020 (ÄkNo). Der Vorstand der Ärztekammer Kreis Wesel befasste sich in seiner letzten Sitzung am 14. Juli 2020 mit dem Thema Grippeimpfung durch Apotheker. Nach Auskunft des Vorstandssprechers, Dr. Michael Wefelnberg, wurde das Thema eingehend beraten. Es resultierten folgende kritische Punkte:

  1. Die Impfung ist eine originäre ärztliche Aufgabe, sie kann nicht ohne ärztliche Aufsicht durch Nicht-Ärztinnen und -Ärzte durchgeführt werden.
  2. Vor jeder Impfung sind eine ausführliche Patientenbefragung zu Indikation und Kontraindikation einer Impfung sowie eine körperliche Untersuchung zum Ausschluss einer akuten Infektion als Gegenanzeige für eine Impfung notwendig. Diese notwendigen Untersuchungen können ausschließlich eine Ärztin oder ein Arzt durchführen.
  3. Impfungen können Nebenwirkungen und lokale Komplikationen nach sich ziehen. Es ist ungeklärt, inwieweit Apothekerinnen und Apotheker als Nichtärztinnen und -ärzte im Falle auftretender Komplikationen zur Verantwortung gezogen werden können. Ebenso ist ungeklärt, inwieweit in derartigen Fällen ein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht.
  4. Es ist unverständlich, dass eine Grippeimpfung den Apothekerinnen und Apothekern von der AOK mit 12,61 Euro vergütet werden soll, während eine impfende Hausärztin und ein impfender Hausarzt für die gleiche Leistung bei einem Kassenpatienten lediglich 7,95 Euro erhält.

Der Vorstand empfiehlt daher dem Gesetzgeber, die Impfung ausschließlich in den Händen derjenigen Berufsgruppe zu belassen, die dafür qualifiziert ist, nämlich der Ärztinnen und Ärzte.
 

Ihr Ansprechpartner:

Kreisstelle Wesel
02064 / 82 87 15
Servicezentrum-Niederrhein(at)aekno.de

 

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