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130. DÄT: Zeichen setzen gegen Machtmissbrauch und Grenzüberschreitungen

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Hannover, 15.5.2026. Grundlage der Befassung mit dem Thema  Machtmissbrauch, Grenzüberschreitungen und sexueller Belästigung im Gesundheitswesen war eine bundesweite Mitgliederbefragung des Marburger Bundes vom Februar/März dieses Jahres die zeigt, dass Grenzüberschreitungen häufig wiederholt auftreten und bei Betroffenen zu erheblichen persönlichen und beruflichen Belastungen führen. Grenzüberschreitungen werden in verschiedensten beruflichen Kontexten erlebt, wie vor Beginn der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt von Medizinstudentinnen berichtet, sogar auf dem Deutschen Ärztetag selbst. (siehe Deutsches Ärzteblatt: Aktuelles aus Gesundheitspolitik und Medizin)

"Wir müssen uns als Ärzteschaft den Studienergebnissen und den Schilderungen der Medizinstudierenden stellen. Grenzüberschreitungen sind leider auch im Gesundheitswesen keine Einzelfälle, sondern ein strukturelles Problem", kommentierte Dr. Sven Dreyer am Rande des Ärztetags. "Ich begrüße daher den Beschluss der Abgeordneten, sich mit diesem Thema intensiv auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Wiesbaden zu befassen. Bis dahin haben wir es aber in unseren eigenen Kammern in der Hand, Maßnahmen zur Prävention, zur Erkennung und Sanktionierung auf den Weg zu bringen. Vor allen Dingen brauchen wir eine Kultur des Hinsehens und Ansprechens von Fehlverhalten. Das muss selbstverständlich werden – für Führungskräfte ebenso wie für Kolleginnen und Kollegen."

Die Abgeordneten des Deutschen Ärztetags sprachen sich in Hannover auch dafür aus, insbesondere im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung transparente, standardisierte und überprüfbare Strukturen zu schaffen, die Abhängigkeiten reduzieren und die Rechte von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung stärken. Darüber hinaus sollen Themen wie Machtmissbrauch und Diskriminierung verbindlich in die ärztliche Fortbildung integriert werden, um frühzeitig zu sensibilisieren und präventiv entgegenzuwirken.

Zugleich appellierte der Ärztetag an den Gesetzgeber, den Schutz vor sexualisierter Belästigung und Diskriminierung explizit im Arbeitsschutzrecht zu verankern, sodass entsprechende Risiken verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung werden.

sas


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