Düsseldorf, 2.7.2026. Die Bundesregierung hat am Vormittag ihr Reformpaket vorgestellt. Danach müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Krankschreibungen schon ab dem ersten Tag ihrem Arbeitgeber vorlegen. Außerdem soll gleichzeitig die Telefon-AU abgeschafft werden.
Dr. med. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, kritisiert diese Vorhaben scharf: „Unserer Ansicht nach ist davon auszugehen, dass diese Regelungen die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zusätzlich massiv belasten werden. Viele Patientinnen und Patienten, die bisher erst einmal zuhause geblieben wären, werden nun mit leichten Erkrankungen direkt in die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kommen. Dass zusätzlich auch die telefonische AU abgeschafft werden soll, potenziert die Problematik. Der Anteil der Telefon-AU macht maximal gerade einmal knapp über ein Prozent aller Krankschreibungen aus. Gleichzeitig sind diese Regelungen Zeichen eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Als weiteres Misstrauen werten wir, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird. Dies weisen wir im Namen unserer Mitglieder entschieden zurück.
Wir haben es hier also mit einem doppelten schweren Misstrauen gegenüber Patientinnen und Patienten sowie der Ärzteschaft zu tun.
Dazu kommt, dass dies alles nicht zur versprochenen Entbürokratisierung beiträgt, sondern die Praxen im Gegenteil mit zusätzlicher Bürokratie über Gebühr strapazieren wird. Allein durch den konsequenten Abbau von Bürokratie ließen sich im Gesundheitswesen 400 Millionen Euro jährlich sparen. Auf ein wiederholt angekündigtes Entbürokratisierungsgesetzt wartet die Ärzteschaft allerdings weiterhin vergeblich. Für uns sind diese im Rahmen des Reformpakets angekündigten Regelungen absolut nicht nachvollziehbar.“

