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Statement des Präsidenten

GKV-Finanzierung braucht nachhaltige Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen

Portrait von Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein
Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein © Jochen Rolfes

Das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll laut Plan der Koalition morgen (10.07.) von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Grundsätzliches Ziel des Gesetzes ist es, die Ausgaben im Gesundheitssystem wieder an die Entwicklung der Einnahmen zu knüpfen und damit den steilen Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stoppen. Die Kritik an den Sparplänen der Regierung war und ist massiv. Hauptsächlich entzündet sie sich daran, dass der Staat zwar von allen Einsparungen verlangt, sich selbst aber weitgehend aus der Verantwortung nimmt. So lehnt er eine vollständige Übernahme der Gesundheitskosten für Grundsicherungsgeldempfänger in Höhe von bis zu zwölf Milliarden Euro ab. Zwar hat die Bundesregierung an diesem Punkt noch leicht nachgebessert. Der Anteil des Bundes an den Kosten soll jährlich steigen, bis er ab dem Jahr 2031 dauerhaft 2,75 Milliarden Euro beträgt. Außerdem soll der Bundeszuschuss für die GKV nicht, wie geplant, um zwei Milliarden Euro sinken, sondern "nur noch" um knapp 500 Millionen Euro.

Dr. med. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, kritisiert, dass dennoch erhebliche Finanzierungslücken bleiben und das Sparpaket zu erheblichen Belastungen von Krankenhäusern und Praxen führen wird. Dringend notwendige Strukturreformen würden so erschwert. Zugleich greife das Gesetz in die bereits eingeleitete Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen ein und gefährde deren erfolgreiche Umsetzung, so Dreyer. Die geplante Streichung der Refinanzierung von Personalkosten schmälere selbst bei bereits zugewiesenen Leistungsgruppen die finanziellen Spielräume der Krankenhäuser. Auch die ambulante Versorgung gerate dadurch zusätzlich unter Druck. Im Folgenden lesen Sie das komplette Statement des nordrheinischen Kammerpräsidenten.

Düsseldorf, 09.07.2026. "Die Bundesregierung hat bei diesem Gesetz etwas Grundsätzliches nicht beachtet: Man kann unser Gesundheitswesen nicht als reinen Kostenfaktor betrachten. Gesunde Beschäftigte sind ein Garant für eine starke Wirtschaftsleistung. Ein gut funktionierendes, allen zugängliches Gesundheitssystem ist kein Luxus, sondern eine Investition in die wirtschaftliche Stärke und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unseres Landes. Den meisten Verantwortlichen im Gesundheitswesen ist klar, dass Reformen unvermeidlich sind, wenn wir unsere gute medizinische Versorgung erhalten wollen. Dazu taugt der radikale Sparkurs der Bundesregierung aber nicht, der noch dazu dringend notwendige strukturelle Veränderungen auf später verschiebt. Erst Ende dieses Jahres soll die Finanzkommission Gesundheit ihre Vorschläge dazu vorlegen. Hier hat man schlichtweg die falsche Reihenfolge gewählt. Der Sparzwang entzieht dem Gesundheitssystem Milliarden, die beim Ausbau des angekündigten Primärversorgungssystems und dem bereits beschlossenen Umbau der Krankenhauslandschaft fehlen. Denn die Transformation im ambulanten und im stationären Sektor wird erst einmal Investitionen verlangen, bevor auf lange Sicht mögliche Einsparungen realisiert werden können.

Dazu kommt, dass Praxen und Krankenhäuser durch immer weiter zunehmende Bürokratie belastet werden. Durch den konsequenten Verwaltungsabbau ließen sich im Gesundheitswesen allein in der ambulanten Versorgung 400 Millionen Euro jährlich sparen. Auf ein wiederholt angekündigtes Entbürokratisierungsgesetz wartet die Ärzteschaft allerdings seit Jahren vergeblich. Stattdessen kommen zum Beispiel auf die Krankenhäuser jetzt deutlich höhere Prüfquoten durch den Medizinischen Dienst zu. Auch die Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens bei komplexen Eingriffen wie Knie- oder Hüftoperationen dürfte eher Bürokratie auf- als abbauen.

Es gilt darüber hinaus unverändert: Wer der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft versicherungsfremde Leistungen überträgt, muss diese auch vollständig aus Steuermitteln finanzieren. Andernfalls werden Beitragszahler dauerhaft mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben belastet.

Fazit: Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist notwendig. Kurzfristige Sparmaßnahmen dürfen jedoch notwendige Strukturreformen sowie Investitionen in eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung nicht verdrängen und Reformen mit langfristig viel höheren Einsparmöglichkeiten ausbremsen. Wer heute nur spart, ohne gleichzeitig zu modernisieren, verschiebt die Probleme lediglich in die Zukunft."


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