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Coronavirus: Gemeinsames Vorgehen zur Versorgung der NRW-Bevölkerung

Coronaviren
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Düsseldorf, 06.03.2020. Die ärztlichen Körperschaften in Nordrhein-Westfalen (NRW), die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die örtlichen Gesundheitsbehörden und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) arbeiten bei der Eindämmung des neuartigen Coronavirus in NRW eng zusammen, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die Menschen im Land bestmöglich zu informieren.

Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle nimmt erwartungsgemäß zu. Ihre Ausbreitung ist bislang in allen Fällen begrenzt. Die lokalen Gesundheitsbehörden haben entsprechende Quarantänemaßnahmen getroffen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt aktuell als gering bis mäßig ein.

Bei neuen Erkenntnissen kann sich diese Einschätzung kurzfristig ändern. Die Inkubationszeit dauert bis zu zwei Wochen, Kontaktpersonen von Infizierten sollen daher für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt werden. Die Erkrankungsverläufe sind bislang fast alle undramatisch.

Die Situation ist dadurch erschwert, dass derzeit viele Menschen an einer Erkältung oder einem grippalen Infekt leiden, oft begleitet von Atemwegsbeschwerden. Dies muss grundsätzlich kein Anlass zur Sorge sein.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Hinweise für Patienten

Beunruhigte Patienten können sich zunächst selbst fragen, ob sie zur Risikogruppe gehören: Wenn Symptome wie Husten,
Schnupfen, Durchfall, Halskratzen und Fieber bestehen und

  • es in jüngerer Zeit einen Aufenthalt in einem Risikogebiet gemäß RKI-Definition gab oder
  • es zu einem Kontakt mit einem bestätigten Corona-Erkrankten oder Corona-Verdachtsfall kam

ist eine genaue ärztliche Abklärung erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Patienten sollten in diesem Fall nicht ohne telefonische Anmeldung eine Praxis, ambulante Notdienstpraxis oder eine Krankenhausambulanz aufsuchen.

Sofern Patienten nach der sorgsamen Beantwortung der o. g. Fragen unsicher sind oder tatsächlich ein Risiko auf eine mögliche Corona-Infektion für sich festgestellt haben, sollten sie entweder ihren Haus-/Facharzt oder die kostenlose Arztrufnummer 11 6 11 7 (ohne Vorwahl) anrufen. Hier hilft medizinisches Fachpersonal bei der Klärung weiterer Fragen und es kann durch die Anwendung eines standardisierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens und gezielte Fragen an den Erkrankten in kurzer Zeit eingeschätzt werden, ob ein Risiko besteht beziehungsweise ein Test erforderlich ist.

Sollte sich dann der Verdacht auf eine Corona-Erkrankung erhärten, kann im Anschluss ein ärztlicher Hausbesuch durchgeführt werden, um einen Abstrich zu nehmen.


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