Düsseldorf, 11.12.2025. Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein feierte am 10. Dezember 2025 mit einer Festveranstaltung im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft ihr 50-jähriges Bestehen. Zum 1. Dezember 1975 eingerichtet, hat die unabhängige Kommission bis heute fast 70.000 Anträge auf Feststellung eines Behandlungsfehlers bearbeitet, mehr als 50.000 Erstgutachten in Auftrag gegeben und rund 13.000 abschließende Gutachten gemeinsam durch ein ärztliches und ein juristisches Kommissionsmitglied erstattet.
"Seit Jahren gelingt es der Gutachterkommission in intensivem Zusammenwirken von ärztlichem und juristischem Ehrenamt, einen Haftungsstreit zwischen Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten durch das Begutachtungsverfahren beizulegen sowie unnötige und belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden", sagte Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, anlässlich des Jubiläums. Er verwies bei der Festveranstaltung auf das hohe Ansehen, das sich die Gutachterkommission durch die außergerichtliche Streitbeilegung erworben habe. Dazu trage bei, dass die Dauer der Verfahren bei der Gutachterkommission schon seit langem unter einem Jahr liege. Dreyer betonte zudem den Wert der Kommissionsarbeit bei der Vorbeugung von Behandlungsfehlern. Mit ihren Fortbildungsveranstaltungen und Publikationen leiste sie "einen unschätzbaren Beitrag zum Patientenschutz und zur ärztlichen Qualitätssicherung".
Matthias Heidmeier, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen, lobte in seinem Grußwort das ehrenamtliche Engagement der Ärzte und Juristen in der Gutachterkommission. Mit ihrer Arbeit sorgten sie dafür, das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in das Gesundheitswesen zu stärken.
Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf, betonte vor den zahlreich erschienenen Teilnehmern der Festveranstaltung den unabhängigen Status der Gutachterkommission als eine Voraussetzung für sachlich orientierte Arbeit über fünf Jahrzehnte hinweg. Für ihre Dienststelle sei die Gutachterkommission ein vertrauensvoller Ansprechpartner. Die Kommission treffe zwar keine abschließenden rechtsverbindlichen Entscheidungen, aber zumeist bleibe den Betroffenen über den niedrigschwelligen Zugang zur Streitschlichtung die mühevolle gerichtliche Auseinandersetzung erspart. Die Arbeit der Gutachterkommission trage auch dazu bei, Ärztinnen und Ärzte vor ungerechtfertigten Beschuldigungen zu schützen.
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